Realpennylane
Mein Entbindungstermin ist im Oktober, der Mutterschutz endet dementsprechend im Dezember. Ich habe - laut meiner Rechnung - dementsprechend Anspruch auf meinen kompletten Jahresurlaub. Ich habe sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen, daher habe ich auch noch gar keinen Urlaub genommen. Wie sinnvoll ist es, den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen und dementsprechend Ende Januar (viele Feiertage im Dezember) in die Elternzeit zu gehen? Wie schaut es mit dem Elterngeld aus? Das bekäme ich ja wahrscheinlich erst ab Februar, oder? Kann ich in den zwei Monaten „Urlaub“ mit meinem normalen Gehalt vom Arbeitgeber rechnen? Den Urlaub einfach ausbezahlen zu lassen, is wahrscheinlich wenig sinnvoll wegen der hohen Steuerlast, die dadurch entsteht. Nach der Elternzeit werde ich den Urlaub nicht nehmen, ich habe nicht vor, zu meinem AG zurückzukehren. Andere Frage: Während der Mutterschutzzeit zahlt der AG eine jährliche Prämie aus. Auf die habe ich wahrscheinlich keinen Anspruch, oder?
Halo, 1. Da Sie ja in 2020 nicht in EZ sind, haben Sie den vollen Anspruch 2. Wenn SIe während des BV in Urlaub fahren wollen (im Moment ja eher nicht) müssen Sie auch Urlaub nehmen, da Sie in der Zeit dem AG nicht zur Verfügung stehen 3. Den Urlaub zwischen Mutterschutz u Ez zu nehmen rate ich nicht. Das führt in den meisten Fällen zu Einbußen beim EG. 4. Auszahlen lassen kann man sich den Urlaub nur bei Beendigung des Vertragsverhältnis 5. Bei der Prämie kommt es darauf an, für welchen Zeitraum und warum sie gezahlt wird Liebe Grüße NB
mellomania
der urlaub bleibt bis ende des folgejahres stehen, in welchem du aus der elternzeit kommst. urlaub wird voll vergütetet. daher ist es nicht ratsam, den urlaub dirkekt nach dem mutterschutz zu nehmen. das kolldiert mit dem elterngeld was du dann nicht bekommst, da du in der zeit als vollzeit eingestuft wärst. du hättest zwar normales gehalt vom AG aber eben kein elterngeld. somit verschenkst du elterngeldmonate
Realpennylane
Danke für die Antworten. Dann werde ich mir den Urlaub wohl bei der Kündigung nach der Elternzeit in 3 Jahren auszahlen lassen müssen. Die Prämie is ein 13. Jahresgehalt, das leistungsunabhängig allen Beschäftigten Ende November gezahlt wird. Einschränkungen habe ich bisher nur mitbekommen, wenn jemand z.B. erst im Juni eingestellt wurde. Der hat diese Prämie nur anteilig bekommen. Aber ich bin ja weiterhin angestellt. Das zusätzliche Gehalt bekommt man ja auch, wenn man länger erkrankt und deswegen nicht arbeitet.
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