Phil229
Hallo Frau Bader, meine Freundin hat letztes Jahr ein Kind bekommen und hatte von Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot bei voller Lohnfortzahlung, weil ihre Tätigkeit für Schwangere zu riskant ist. Sie hat nun 1 Jahr Elternzeit genommen und anschließend wollen wir vom Partnerschaftsbonus Gebrauch machen (in den ersten 4 Monaten nach der "normalen" Elternzeit geht sie 24h/Woche und ich 32h/Woche arbeiten). Das bedeutet, dass wir in diesen 4 Monaten im Rahmen des Partnerschaftsbonus beide in Teilzeit arbeiten werden und wir zusätzlich zum Teilzeitgehalt noch einen Elterngeldzuschuss bekommen. Angenommen meine Freundin wird innerhalb dieser 4 Monate erneut schwanger und bekommt auch wieder ein Beschäftigungsverbot: - Endet der Partnerschaftsbonus dann sofort, sodass sie wieder ihr volles Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhält (Gehalt Beschäftigungsverbot 1. Kind = Gehalt Beschäftigungsverbot 2. Kind)? - Oder: Wird in den ersten Monaten des Beschäftigungsverbots nur das Teilzeitgehalt gezahlt bis die 4 Monate Partnerschaftsbonus rum sind und anschließend wieder das volle Gehalt? - Oder: Wird in der gesamten Zeit des Beschäftigungsverbots nur das Teilzeitgehalt gezahlt, weil sie zu Beginn des Beschäftigungsverbots in Teilzeit angestellt war und dieser Fakt ausschlaggebend ist für die Höhe des "Beschäftigungsverbotgehalts" ist? Viele Grüße Phil
Hallo, 1. Sie kann weiter den Partnerschaftsbounus bekommen, sonst würde es ja einen Nachteil bedeuten. 2. Sie kann nicht die EZ beenden, um in ein BV zu gehen (Ausnahme: Beamte). Liebe Grüße NB
mellomania
Im bv erhält man das, was man ohne erhalten würde
Phil229
Das habe ich auch schon gelesen, aber ich bin mir nicht sicher, ob der Partnerschaftsbonus nicht einen Sonderfall darstellt. Wird der Arbeitsvertrag für diese 4 Monate tatsächlich auf einen Teilzeitvertrag geändert? Für die "normale" Elternzeit ändert sich ja auch nichts am Arbeitsvertrag und der Partnerschaftsbonus ist ja auch eine Art Elternzeitangebot. D.h. könnte sie dann nicht einfach den Partnerschaftsbonus beenden und erhält das volle Gehalt?
mellomania
Nein. Zum beenden der elternzeit benögt man das Einverständnis des AG. Geht nur im härtefall. Sie hätte einen Vorteil wenn sie das macht, das geht nicht
Phil229
Ok verstehe, das heißt wenn der AG ablehnt, erhält sie für max. 4 Monate das Teilzeitgehalt+Elterngeldplus und anschließend wieder das volle Gehalt für die restliche Zeit des Beschäftigungsverbots? Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen was der AG davon hat, die Verkürzung abzulehnen, weil soweit ich weiß wird das Gehalt während Beschäftigungsverbot ohnehin aus der Umlage U2 gezahlt und belastet den AG nicht?
KielSprotte
Da haben die Krankenkassen -zu Recht- ein Auge drauf. Denen wird die EZ ja auch gemeldet und wenn dann plötzlich ein VZ-BV ins Haus flattert werden die hellhörig .
mellomania
ganz einfach. sie hätte einen vorteil, den sie nicht haben darf. sie ist schwanger, darf nicht benachteilig werden, aber auch nicht bevorzugt. das wäre auf kosten der sozialkasse, was von der krankenkasse auch nicht akzeptiert werden würde. denn die müssen das zahlen. gleiches recht und gleiche pflicht für alle, ob schwanger oder nicht. es könnte ja auch sein, dass der AG eine ersatztätigkeit schaffen kann, dann muss sie sofort so arbeiten wie vereinbart. das ist keinesfalls böse gemeint aber die rechtslage sieht eine bevorzugung genausowenig vor wie eine benachteiligung. so mein kenntnisstand.
Feuerschweifin
Weil man die Elternzeit nicht beenden darf, um in ein BV zu gehen.
Mitglied inaktiv
Wie will sie denn im 5. Monat nach Elternzeit arbeiten. Vollzeit? Die ersten 4 Monate gibt es das Teilzeitgehalt sowie sie unschwanger arbeiten würde.... Außerdem müsst ihr bei einem Vollzeit BV ja das komplette Elterngeld für diese 4 Monate zurück zählen. Sie erfüllt die strikten Vorgaben dann ja nicht
Phil229
@Gernemama Ja ab dem 5. Monat würde sie Vollzeit arbeiten. Für den Fall dass sie ein BV bekommt heißt das also 4 Monate Teilzeitgehalt+Elterngeldplus und anschließend Vollzeitgehalt?
Mitglied inaktiv
Ja wenn die Gegebenheiten für ein BV gegeben sind, dann Vollzeit Gehalt wie vereinbart. Euer Kind ist ja sicher entsprechend betreut
Phil229
Alles klar, vielen Dank für Antwort! Ja die Betreuung ist natürlich sichergestellt.
Dojii
Weil das hier kurz angesprochen wurde, ein BV während der Partnerschaftsbonusmonate sorgt NICHT für einen Wegfall der PB-Monate. Während eines BVs werden der Mutter fiktiv die Arbeitsstunden gutgeschrieben, die sie sonst an diesen Tagen erarbeiten würde.
Mitglied inaktiv
Dojii kurze Nachfrage zum Verständnis. Die Frau änderte doch ihren Arbeitsvertrag für diese 4 Monate auf Teilzeit. Das kann sie doch nicht einseitig einfach in Vollzeit ändern um ein Vollzeit BV in Anspruch zu nehmen???
Dojii
Nein, das geht nicht - aber sie kann eben die Teilzeit beibehalten und während des BVs das BV-Teilzeitgehalt und eben das Elterngeld der PB-Monate weiter erhalten. Eine Elternteilzeit in Vollzeit umzuwandeln, um wissentlich ein Vollzeit-BV in Anspruch zu nehmen, ist Betrug, auch wenn der Arbeitgeber dem zustimmt (außer bei Beamten).
Phil229
@Doji Das BV-Teilzeitgehalt gilt aber nur für die 4 Monate weil der Vertrag ja nur befristet auf Teilzeit herabgesetzt wird, richtig? Nach Ablauf der 4 PB-Monate wird der Vertrag nach meinem Verständnis automatisch wieder auf Vollzeit umgestellt wodurch sich dann auch ein BV-Vollzeitgehalt für die restlichen Monate ergibt?
Mitglied inaktiv
JA wenn der Teilzeitvertrag befristet ist, dann zählt danach der Vollzeit Vertrag. Vorher kann er logischerweise nicht zählen. Bei Vollzeit stände euch ja kein Elterngeld zu.
Mitglied inaktiv
Dojii ich meinte ja, dass das Elterngeld bei einer Vollzeit Beschäftigung wegfällt, auch wenn die Frau im BV ist.
Dojii
Richtig, wenn in den PB-Monaten (warum auch immer) plötzlich ein BV mit Vollzeitgehalt vorliegt, dann fallen auch die PB-Monate ersatzlos weg. Denn dann werden der Frau fiktiv Vollzeitstunden "angerechnet". Nur bei einem BV mit der für die PB-Monaten notwendigen Teilzeittätigkeit können die PB-Monate weiter bezogen werden.
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