Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot während Krankengeldbezugs

Frage: Beschäftigungsverbot während Krankengeldbezugs

SabrinaHaßler

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Hallo Frau Bader, bei mir ist alles ein bisschen kompliziert. Ich leide seit Jahren unter starken Depressionen unter anderen zwecks unerfüllten Kinderwunsch. Bin deshalb derzeit wieder krankgeschrieben. Ich beziehe seit Nov. 2016 Krankengeld und bin zum 23.12.16 ausgestellt worden. Seit meiner Ausstellung bin ich auch bei der Agentur für Arbeit nicht als arbeitssuchend gemeldet, da eben arbeitsunfähig. Ist alles mit den Behörden so abgesprochen. Jetzt bin ich nach jahrelanger Kiwubehandlung endlich schwanger. Arbeiten kann ich aufgrund meiner Psyche eh nicht. Krankenkasse möchte mich auf Reha schicken was ich aber in Verbindung mit der Schwangerschaft jetzt nicht will. Wie sieht es jetzt aus. Bekomme ich ein Beschäftigungsverbot?! Meine Sorge ist, dass die Krankenkasse mich aussteuert. Gilt dann ein Beschäftigungsverbot als "neue" Krankheit und fangt die Zeit für die Dauer von Krankengeldbezug von vorne an? Weil Arbeitslosengeld bekomme ich wenn ich schwanger bin ja auch nicht. Wir haben so lange gekämpft und jetzt soll es am Geld scheitern'?! Kriese Bitte um Antwort. Vielen Dank im Voraus


Mitglied inaktiv

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Du erhälst kein Beschäftigungsverbot, Du beziehst weiterhin Krankengeld als Lohnersatzleistung, max. wegen derselben Krankheit 78 Wochen (§48 SGB V). Danach erhälst Du keine Leistungen mehr. Ggf. Sozialhilfe nach SGB XII. Das bekannte ALG II (Harz IV) trifft sehr wahrscheinlich nicht auf Dich zu, da ich Deinem Beitrag entnommen habe, dass Du gesundheitlich nicht in der Lage bist mind. 3 Stunden täglich zu arbeiten. Pers. würde ich Dir raten, die Rehamaßnahme anzunehmen und hinterher eine Wiedereingliederung zu beginnen. Ansonsten gibt es auch nur den Mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300€. Lg


Tina_33

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Gerade jetzt solltest du die Reha machen. Es wird sich mit Baby nicht mehr so leicht die Chance dafür bieten. Zudem ist es doch enorm wichtig, dass du stabil bist, wenn das Kind auf die Welt kommt. Anschließend an die Reha kannst du stundenweise eine Wiedereingliederung beginnen. Einfach überhaupt nichts mehr zu machen halt ich für wenig sinnvoll, gerade bei Depressionen.


Mitglied inaktiv

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Ohne Arbeitgeber und ohne Arbeitsfähigkeit kommt ein BV doppelt nicht in Betracht. Und falls dir ein Arzt ein BV ausstellen sollte, wäre es nachrangig und nicht relevant. Vorsicht, bei Arbeitslosigkeit verhindert ein BV sogar den Bezug von Leistungen (ALG).


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