Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn

mitzmutz071215

Beitrag melden

Guten Tag Fr. Bader, folgendes Problem habe ich: z.Zt. bin ich noch in Elternzeit, bzw bekomme im März das letzte Mal Elterngeld (mein Kleiner wird Ende März 1 Jahr alt). Davor habe ich nicht gearbeitet. Nun beginne ich am 1.4.16 wieder einen neuen Job mit einer Vollzeitstelle. Der Vertrag ist schon beiderseits unterschrieben. Ich habe 6 Monate Probezeit und danach wechselt der Vertrag automatisch in ein befristetes Verhältnis für 1 Jahr (man bekommt dort leider erst nach 2 Jahren evtl einen Festvertrag, solange wird immer wieder verlängert. Es ist mein alter AG. Von daher weiß ich das). Nun ist es so, dass ich vor einer Woche beim Frauenarzt festgestellt habe, dass ich wieder schwanger bin. Da ich in der Pflege arbeite, stellt mein Arzt mir ein sofortiges Beschäftigungsverbot aus. D.h. ich werde erst gar nicht im April anfangen können zu arbeiten. In der Probezeit kann mir ja nicht gekündigt werden. Aber wie sieht das noch VOR Arbeitsantritt aus? Kann mein AG mir den Vertag wieder zunichte machen, bzw einen Aufhebungsvertrag machen? Oder ist mit Unterschrift das Arbeitsverhältnis jetzt schon wirksam und das MuSchu Gesetz tritt jetzt schon in Kraft und somit bleibt der Vertrag und das Arbeitsverhältnis bestehen, obwohl ich nun noch nicht mal anfangen kann zu abreiten? Und wenn es bestehen bleibt, wie sieht das mit dem Lohn aus? Das durchschnittliche Gehalt, so wie es ja beim BV ist, der letzten drei Monate kann ja nicht berechnet werden, da ich ja schon vor Arbeitsbeginn ein BV bekomme. Wie wird es dann berechnet? Was und wie lange bekomme ich Geld? Oder bekomme ich überhaupt irgendwas? Normalerweise muss der AG mir ja den Lohn fortzahlen und kann sich einen Teil bei der KK wieder holen. Aber ich werde ja nicht arbeiten. Danke im Voraus für Ihre Antwort und Entschuldigung für den so langen Text :-) LG N.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du bekommst das was Du auch verdienen würdest. Der Vertrag zählt und den hattest Du ja vorher unterschrieben. Dein Gehalt bekommt der AG voll von der Krankenkasse ersetzt.


mitzmutz071215

Beitrag melden

Danke für die schnelle Antwort. Also hab ich ja einerseits Glück, dass ich trotzdem volles Gehalt bekomme, obwohl ich keinen einzigen Tag gearbeitet hab. Mein AG kann aber auch nicht sagen, nach der Probezeit ist dann Schluss für mich oder? Ich bleibe 1 ganzes Jahr angestellt, so wie es im Vertrag steht und bekomme solange auch Gehalt und danach läuft er automatisch aus richtig? Und wird nach diesem Gehalt dann auch das Elterngeld berechnet? Ich bekomme also 1 Jahr volles Gehalt und danach 1 Jahr davon berechnet volles Elterngeld? Oder wird aufgrund dessen, dass ich ja nie gearbeitet hab, dass Elterngeld dann doch nur auf den Mindestsatz beschränkt? Fragen über Fragen. Entschuldigung, aber man will sich ja vorher sicher sein :-) Danke nochmal, LG N.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, folgende Grundsituation liegt im Augenblick vor. Ich bin ungeplant schwanger in der 7 woche freue mich darüber trotzdem sehr. Nun ist es so, dass ich im Dezember meine Anstellung gekündigt habe und am 16.01.2014 eine neue Arbeit beginne. Der Vertrag wurde bereits im Dezember unterschrieben, allerdings weiß mein neuer AG über ...

Sehr geehrte Frau Bader, ab 01.11. würde meine neue Stelle beginne, der Arbeitsvertrag wurde bereits unterschrieben. Jetzt hat mir der Frauenarzt ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, allerdings schon am 28.10., also vor Arbeitsbeginn. Normalerweise ist ja der Arbeitsvertrag trotzdem gültig. Mich hat nur der Berater der Krankenkasse ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...