stinkepubs
Hallo! Hätte nochmal eine Frage. Ich arbeite als Arzthelferin in einer Allgemeinarztpraxis. Im Moment bin ich krank geschrieben von meinem Frauenarzt auf Grund Ischialgie/Rückenschmerzen. Mein Hausarzt ist zugleich auch mein Arbeitgeber. Er hat mir heute angeboten, das er mir als mein Hausarzt ein Beschäftigungsverbot attestiert. Zuerst soll ich meinen Resturlaub aufbrauchen und dannach würde er mir das Verbot erteilen/ausstellen! Frage 1: geht das eigentlich ? Als Hausarzt bzw. auch weil er mein AG ist? Frage 2: habe ich deshalb irgendwelche Nachteile? Was muss ich beachten Vorab vielen lieben Danke
Hallo, grundsätzlich ist das kein Problem. Ich verstehe nur nicht, warum Sie vor dem BV Urlaub nehmen sollen. Beschäftigungsverbot oder nicht. Er bekommt das ja wieder. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hm, bis auf die Geschichte mit dem Resturlaub vorher sehe ich keine Nachteile. Er bekommt das Geld im BV eh von der Kasse wieder, daher sehe ich den Sinn mit dem Urlaub nicht, das ist verschenktes Geld , welches Du verschenkst.
stinkepubs
Hallo, danke für die Antworten.. Den Resturlaub bezahlt er mir nicht aus. Er meint ich soll ihn nehmen. Da ich , wenn ich von der Elternzeit wieder zurückkommen sollte, bekomme ich eh wieder neuen Urlaub. VG
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