janine2013
Guten Morgen, ich arbeite im ö.D. (Stadt) - nun war ich gestern bei meiner Gynäkologin und diese stellte mir ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft aus. (Senkung der Gebärmutter, liegt wohl zu weit unten) Der Betriebsarzt (Termin war letzte Woche) führte keinerlei Untersuchungen durch, sondern füllte nur ein Schreiben aus indem Stand, dass ich meine derzeitige Tätigkeit (Erzieherin) nicht weiter ausführen darf. Büroarbeit aber durchaus möglich sei. Daraufhin wurde ich eine andere soziale Einrichtung versetzt. Leider konnte ich in der Verwaltung nicht nach fragen wie sich das jetzt auf mein Gehalt, Urlaub, Weihnachtsgeld auswirkt da die zuständige Dame nicht anwesend war. Ich habe in diesem Jahr noch keinen Tag Urlaub genommen. Bekomme ich denn nun weiterhin volles Gehalt und bis wann muss ich meinen Urlaub nach der Elternzeit genommen haben? Baby kommt im November diesen Jahres zur Welt und ich würde 1 Jahr Ez nehmen. Normalerweise müssen wir unseren Resturlaub bis März des Folgejahres nehmen. Beschäftigungsverbot ist ja keine Krankschreibung... Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich schon mal :) LG Janine
Hallo, alles bleibt wie sonst. Sie bekommen den Lohn etc so, als ob Sie gearbeitet hätten. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, Sollte dein Urlaub für dieses Jahr schon im Plan stehen, so verfallen deine Tage, ist der Urlaub noch nicht genehmigt und eingetragen, dass steht dir der Urlaub weiterhin zu! Du bekommst dein Gehalt ganz normal, bis zum MuSchu weiter. Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht dir weiterhin zu, wenn es tariflich geregelt ist und es keine Ausschlussklausel gibt. Ich habe beide Leistungen im BV erhalten und ebenfalls im öffentlichen Dienst gearbeitet. Lg
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