janine2013
Guten Morgen, ich arbeite im ö.D. (Stadt) - nun war ich gestern bei meiner Gynäkologin und diese stellte mir ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft aus. (Senkung der Gebärmutter, liegt wohl zu weit unten) Der Betriebsarzt (Termin war letzte Woche) führte keinerlei Untersuchungen durch, sondern füllte nur ein Schreiben aus indem Stand, dass ich meine derzeitige Tätigkeit (Erzieherin) nicht weiter ausführen darf. Büroarbeit aber durchaus möglich sei. Daraufhin wurde ich eine andere soziale Einrichtung versetzt. Leider konnte ich in der Verwaltung nicht nach fragen wie sich das jetzt auf mein Gehalt, Urlaub, Weihnachtsgeld auswirkt da die zuständige Dame nicht anwesend war. Ich habe in diesem Jahr noch keinen Tag Urlaub genommen. Bekomme ich denn nun weiterhin volles Gehalt und bis wann muss ich meinen Urlaub nach der Elternzeit genommen haben? Baby kommt im November diesen Jahres zur Welt und ich würde 1 Jahr Ez nehmen. Normalerweise müssen wir unseren Resturlaub bis März des Folgejahres nehmen. Beschäftigungsverbot ist ja keine Krankschreibung... Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich schon mal :) LG Janine
Hallo, alles bleibt wie sonst. Sie bekommen den Lohn etc so, als ob Sie gearbeitet hätten. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Hallo, Sollte dein Urlaub für dieses Jahr schon im Plan stehen, so verfallen deine Tage, ist der Urlaub noch nicht genehmigt und eingetragen, dass steht dir der Urlaub weiterhin zu! Du bekommst dein Gehalt ganz normal, bis zum MuSchu weiter. Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht dir weiterhin zu, wenn es tariflich geregelt ist und es keine Ausschlussklausel gibt. Ich habe beide Leistungen im BV erhalten und ebenfalls im öffentlichen Dienst gearbeitet. Lg
Ähnliche Fragen
Seit Dezember 2011 bin ich wegen einer psychischen Erkrankung krank geschrieben. Seit Januar diesen Jahres bezog ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Jetzt bin ich im vierten Monat schwanger. Aufgrund meiner Erkrankung erteilt mir meine Frauenärztin in der 11.Woche ein individuelles Beschäftigungsverbot. Habe es meinem Arbeitgeber mitgeteilt un ...
Guten Tag, ich bin in der 17 SSW und werde nun von meiner Frauenärtzin ein Beschäftigungsverbot erhalt. Ich leide unter chronischen Spannungskopfschmerzen und Migräne und bin damit nun nicht mehr in der Lage meinem Beruf weiter nachzugehen. Ich habe als Leitung einer großen Kindertagestätte einen zum Teil wirklich sehr stressigen Berufsalltag. ...
Sehr geehrte Frau Bader, wer bezahlt eine Schwangere, die bis zum 31,03.2018 arbeitssuchend angemeldet ist und bezieht Alg1 und seit den 07.01.2019 in generelles Beschäftigungsverbot ist. Die Krankenkasse möchte nur bis zum 31.03.18 bezahlen und das Arbeitsamt meldet mich ab 07.01.2018 ab! Das heißt ab dem 1.04 bis zur Geburt 12.7 will keiner ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit