liesbeth84
Seit Dezember 2011 bin ich wegen einer psychischen Erkrankung krank geschrieben. Seit Januar diesen Jahres bezog ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Jetzt bin ich im vierten Monat schwanger. Aufgrund meiner Erkrankung erteilt mir meine Frauenärztin in der 11.Woche ein individuelles Beschäftigungsverbot. Habe es meinem Arbeitgeber mitgeteilt und auch das Attest übermittelt. War also bis 31.08. krankgeschrieben und ab 01.09. im Beschäftigungsverbot. Krankkasse meint das jetzt der Ag wieder das volle Geld zahlt. AG hat auch nichts zu mir gesagt,dass sie das Verbot in irgendeiner Art nicht akzeptieren. Ha auch nichts mehr von ihm gehört. Allerdings habe ich bis jetzt sich kein Geld von ihm erhalten Wer zahlt eigentlich für mich und kann der AGauch vier Wochen nach Bekanntwerden des Verbotes es noch anfechten und der Zahlung entziehen. Danke...
Hallo, hier liegt ein Fehler des FA vor. Es liegt ja nicht am Job, sondern an der Krankheit, dass Sie nicht arbeiten können. Und da ist eine Krankschreibung richtig, kein BV. bei einem BV müssten Sie ansonsten wieder den vollen Lohn zahlen Liebe Grüsse, NB
Marina1986
Dein Arbeitgeber muss für dich im Vorraus zahlen. Dieser holt sich das Geld dann von der Krankenkasse wieder!
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