Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot und Gehalt

ChristinBLN

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich habe da eine wichtige Frage. Frau X hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben . Im Vertrag steht das ein Training stattfinden wird und der Arbeitnehmer auch in dieser Zeit das normale Gehalt von 1550 brutto bekommt.die exakte Zeit des Trainings ist nicht festgehalten..also wie lange das Training geht. Es steht nur das wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet innerhalb 2 Monate oder das Training abbricht muss der Arbeitnehmer das erhaltene Trainungsgeld zur Hälfte zurückzuzahlen. Wie sieht es denn aus wenn FRAU X nach 2 Tagen Arbeit ein beschäftigungsverbot vom FA bekommt ...trifft dann auch die Rückzahlungsklausel auf sie zu?Bzw sie müsste ja ganz normal monatlich die vereinbarten 1550 Euro brutto bekommen.Denn das Unternehmen verlässt sie ja nicht ...aber das Training wird abgebrochen..hmmm anderer seit darf im BV der schwangeren ja kein Finanzieller Nachteil entstehen...wäre dankbar um ihre Meinung. Liebe Grüße und vielen dank


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann macht sie das Training ja gar nicht mit Und selbst wenn, sie bleibt im Unternehmen. Die Frage ist warum BV und ob das Training selbst überhaupt betroffen ist oder teilgenommen werden kann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wußte sie bereits bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, dass sie das Training nicht würde machen können? Und wenn sie es jetzt weiß, dass sollte sie das so früh wie irgend möglich kommunizieren, dazu ist sie als Arbeitnehmerin auch verpflichtet, weil sie eine Mitwirkungspflicht hat. Sie darf es dem AG nicht unnötig schwer machen indem sie Tatsachen, die ganz erheblich in seine Planung eingreifen, einfach verschweigt. Finanzielle Nachteile sollten einer Schwangeren nicht entstehen, das heißt aber im Gegenzug nicht, dass eine Schwangere mit dem Attest einen Freibrief hat, den AG an der Nase herumzuführen.


ChristinBLN

Beitrag melden

Es wäre ein individuelles BV es ist in einem Calls Center ....wo man auf zeit arbeitet..also Anruf nach Anruf und dauerhaft sitzen..Frau X hat schon kompressionsstrümpfe aber durch das ständige sitzen wird nich besser auch die Rückenbeschwerden werden schlimmer ...die koofschmerzen und kreislaufbeschwersen verusachen.und auch der Druck durch das zügige telefonieren (wegen Zeit Vorgabe. ..). Das Training kann nicht fortgeführt werden wegen dem bv ...das Training wäre auch 8 stunden sitzen...ein teil bv auf 4 Stunden ginge nich in dem fall...da Frau X ja dann nicht das volle Training mitbekommt...


ChristinBLN

Beitrag melden

Bei Vertragsunterzeichnung ging es frau x noch sehr gut. Und es lagen auch noch Wochen dazwischen bis der arbeitsvertrag begann...von der Schwangerschaft muss sie ja nichts sagen, was sie natürlich dann unverzüglich machen wird


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Einer Schwangeren darf der AG keine Zeitvorgaben machen, auch muss sie jederzeit aufstehen und herumgehen dürfen. Das sichert ihr das MuSchG zu. Insofern kann auch mal ausprobiert werden, wie es ohne Zeitvorgaben und ohne Sitzzwang funktioniert, auch im Teil-BV. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass sie ihre Schwangerschaft erst mal dem Arbeitgeber bekannt gibt.


ChristinBLN

Beitrag melden

Ja sie trat ganz normal ihre Arbeit an ...das mit dem Training begann. ..später innerhalb der 2 Monate is dann in bv gekommen...muss die das trining nun Hälfte zurückzahlen? Aber im BV dürfen doch keine finanziellen Nachteile entstehen?! Im Training bekommt sie 1550 brutto so wie regulär auch


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als ...

Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem ...

Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August.   Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...

Guten Abend, ich habe eine Frage zwecks Gehalt im Beschäftigungsverbot. Ich habe bis März 2960€ brutto erhalten, ab April gab es eine Gehaltserhöhung und somit ein brutto von 3333€. Im April bin ich schwanger geworden und habe dies Ende Mai oder Anfang Juni meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Ich habe währenddessen mein normales Gehalt von 3 ...

Hallo Ich war leider 1 1/2 Jahre auf Grund einer Verletzung krankgeschrieben. Konnte schließlich jedoch mit der Wiedereingliederung starten. Leider wurde ich aufgrund der Zeit für den letzten Monat, also während meiner Wiedereingliederung, ausgesteuert und habe Arbeitlosengeld im Krankheitsfall erhalten. Während meiner Wiedereingliederung habe ...

Hallo Frau Bader, seit Ende November befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Meine Schwangerschaft besteht seit September, und ich habe im Dezember erstmalig mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhalten. Allerdings habe ich festgestellt, dass ich lediglich mein fixes Gehalt bekomme. Ich arbeite im Vertrieb und erhalte neben meine ...

Hallo, ich war einige Wochen im teilweisen Beschäftigungsverbot von max. 4Arbeitsstunden am Tag. Davor habe ich 6Stunden gearbeitet an 3 Tagen in der Woche, also 18h, was sich dann durch das BV auf 12h reduziert hat. Seit dem 15.1.befinde ich mich im vollen BV. Nun hat mein Arbeitgeber meine festen Funktionszulagen um 50% gekürzt auch rückwirkend ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...