AL
Liebe Frau Bader, ich bin in einem Waldorfkindergarten (Verein) als Erzieherin in der Krippe eingestellt und leite nebenbei km gleichen Kindergarten einen Spielkreis, der mit einer Übungsleiterpauschale vergütet wird. Über diese Übungsleitertätigkeit gibt es keinen schriftlichen Vertrag. Nun möchte der Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot erteilen, bei dem auch der Spielkreis mitinbegriffen ist. (Ich hätte den Spielkreis gerne weitergeleitet, weil keinerlei Verantwortung auf mir lastet, weil die Eltern dabei sind, ich muss nicht wickeln und auch nicht heben. Der Spielkreis findet 2x im Monat für 1,5 Stunden statt.) Mein Arbeitgeber möchte mir allerdings während des Beschäftigungsverbotes nicht mehr die Übungsleiterpauschale zahlen. Dabei darf ich bei einem Beschäftigungsverbot keinen finanziellen Nachteil haben. Ist das so rechtens? LG und vielen Dank
Hallo, 1. Dazu ein Urteil zu Hauptbeschäftigungsverhältnis und Übungsleiterpauschale bei abgrenzbarer Tätigkeit (anders, wenn der AG einfach nur den Lohn aufteilt): https://winheller.com/blog/ubungsleiterfreibetrag-neben-einer-hauptberuflichen-anstellung-beim-gleichen-arbeitgeber/ 2. Ob das BV auch greift, hängt vom Grund ab. Liegt es zB an der Ansteckungsgefahr mit Krankheiten, gegen die kein Titer besteht, wird man nicht erklären können, warum Sie den Spielkreis weiter machen können. Liegt es am schweren Heben ist es anders, da ja die Eltern dabei sind. Im Einzelfall berät Sie das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Guck mal hier https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/uebungsleiterpauschale-im-beschaeftigungsverbot__860832
AL
Das ist für mich eine andere Situation. Es sind bei mir zwei verschiedene Tätigkeiten, die ich ausführe. Einmal mein Hauptjob im Gruppendienst mit 20 Stunden wöchentlich und unabhängig davon leite ich samstags im gleichen Verein einen Spielkreis, der mit der Übungsleiterpauschale vergütet wird und auch nicht in meinem Arbeitsvertrag auftaucht. Es besteht quasi dafür nur ein mündlicher Vertrag. Zunächst übte ich nur in meiner Elternzeit für dieses Verein die Tätigkeit als Spielkreisleitung aus. Später kam dann die reguläre Einstellung als Erzieherin mit einer 50%-Stelle, wofür ich auch einen Arbeitsvertrag bekam.
KielSprotte
Aber es ist ein und der gleiche Arbeitgeber......da darf er dir keine steuer- und svfreie Vergütung neben deinem Gehalt zahlen.....
AL
Ich warte gerne noch auf die Antwort von Frau Bader.
AL
Vielen Dank für den Link. Wenn das Beschäftigungsverbot aufgrund zb fehlender Immunität auch für den Spielkreis greift, muss die Übungsleiterpauschale dann so wie mein normales Gehalt weiter gezahlt werden? Mein Arbeitgeber sagt, dass mir das dann nicht mehr zusteht, weil es wie eine selbstständige Arbeit gesehen wird. Vielleicht können Sie darauf noch einmal eingehen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
misses-cat
Frau Bader liest keine alten Fragen weiter, du musst deine Frage neu stellen
AL
Danke für den Hinweis.
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