Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot spater abgegeben

Frage: Beschäftigungsverbot spater abgegeben

Anael

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Ich möchte gerne wissen, ob ich im Recht bin oder nicht. Ich habe meine Schwangerschaft am 22.09. festgestellt und am 30.09. ein Beschäftigungsverbot von meiner Genyco erhalten, das mir verbietet zu arbeiten. Leider hatte ich bereits am 01.09. einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der am 01.11. beginnen sollte. Ich habe Angst bekommen und bin trotz des Arbeitsverbots zur Arbeit gegangen. Leider musste ich die Arbeit am 30.11. einstellen und das Beschäftigungsverbot einreichen, das meine Genykologin am 30.09. unterschrieben hatte. Ich möchte wissen, ob ich wenigstens mein Gehalt für November von meinem Arbeitgeber einfordern kann? Da ich in dieser Zeit gearbeitet habe. Kann ich gegen die Kündigung vorgehen, um für die restlichen Monate bis zu meinem Mutterschutz weiter bezahlt zu werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Sie haben Anspruch auf den Lohn. 2. Der AG kann nicht kündigen, Sie genießen besonderen Kündigungsschutz. Wenden Sie sich schnellst möglich an einen Fachanwalt für Familienrecht Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Natürlich muss dein Arbeitgeber dein Gehalt zahlen. Du hast doch gearbeitet. Und auch wenn du im Beschäftigungsverbot bist, muss er bezahlen. Das Geld bekommt er wieder von der Krankenkasse. Du bist doch schwanger und hast somit Kündigungsschutz. Du musst schnell gegen die Kündigung vorgehen. Nicht, dass die Fristen verstreichen. LG luvi


User-1736455377

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Wenn du gearbeitet hast, hast du auch ein Recht auf Gehalt. Warum Kündigung? Als Schwangere hast du Kündigungsschutz! Schnellstmöglich eine Kündigungsschutzklage einreichen bevor die Frist abgelaufen ist!! Ich verstehe etwas aber nicht ganz: zum Zeitpunkt der Ausstellung des BV´s hast du gar nicht gearbeitet? Warum hat die FA dann ein BV ausgestellt? Wenn du zu dem Zweitpunkt ALG bezogen hast, könnte das problematisch werden.Denn mit BV wärest du nicht mehr in die Zuständigkeit des Jobcenters gefallen und dieses hätte auch kein ALG mehr zahlen müssen.


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