Anael
Ich möchte gerne wissen, ob ich im Recht bin oder nicht. Ich habe meine Schwangerschaft am 22.09. festgestellt und am 30.09. ein Beschäftigungsverbot von meiner Genyco erhalten, das mir verbietet zu arbeiten. Leider hatte ich bereits am 01.09. einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der am 01.11. beginnen sollte. Ich habe Angst bekommen und bin trotz des Arbeitsverbots zur Arbeit gegangen. Leider musste ich die Arbeit am 30.11. einstellen und das Beschäftigungsverbot einreichen, das meine Genykologin am 30.09. unterschrieben hatte. Ich möchte wissen, ob ich wenigstens mein Gehalt für November von meinem Arbeitgeber einfordern kann? Da ich in dieser Zeit gearbeitet habe. Kann ich gegen die Kündigung vorgehen, um für die restlichen Monate bis zu meinem Mutterschutz weiter bezahlt zu werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Ja, Sie haben Anspruch auf den Lohn. 2. Der AG kann nicht kündigen, Sie genießen besonderen Kündigungsschutz. Wenden Sie sich schnellst möglich an einen Fachanwalt für Familienrecht Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Natürlich muss dein Arbeitgeber dein Gehalt zahlen. Du hast doch gearbeitet. Und auch wenn du im Beschäftigungsverbot bist, muss er bezahlen. Das Geld bekommt er wieder von der Krankenkasse. Du bist doch schwanger und hast somit Kündigungsschutz. Du musst schnell gegen die Kündigung vorgehen. Nicht, dass die Fristen verstreichen. LG luvi
User-1736455377
Wenn du gearbeitet hast, hast du auch ein Recht auf Gehalt. Warum Kündigung? Als Schwangere hast du Kündigungsschutz! Schnellstmöglich eine Kündigungsschutzklage einreichen bevor die Frist abgelaufen ist!! Ich verstehe etwas aber nicht ganz: zum Zeitpunkt der Ausstellung des BV´s hast du gar nicht gearbeitet? Warum hat die FA dann ein BV ausgestellt? Wenn du zu dem Zweitpunkt ALG bezogen hast, könnte das problematisch werden.Denn mit BV wärest du nicht mehr in die Zuständigkeit des Jobcenters gefallen und dieses hätte auch kein ALG mehr zahlen müssen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung