Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder teilzeit in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot oder teilzeit in Elternzeit?

Fee88

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Hallo ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt wobei ich das letzte halbe Jahr ( ab ende Okt. 13 ) auf 15 Stunden Teilzeit gleich mit beantragt hatte. Ich hab jetzt eine Woche Teilzeit gearbeitet und bin jetzt wieder Schwanger. Meine Frage was würde ich an Elterngeld bekommen wenn ich wie bei der ersten Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot wäre oder weiter auf 15 Stunden Teilzeit arbeiten würde. Und wie würde sich der Lohn für das BV errechnen. danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Im BV bekommen Sie nach der EZ den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Was hast Du denn für einen Job dass man sich das aussuchen kann ob BV oder nicht ? Finanziell macht es keinen Unterschied, Du bekommst das was Du verdienen würdest.


Fee88

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Hallo ich arbeite in der pflege. Weiß auch nicht warum mir mein AG das angeboten hat. Bei der ersten SS war die Möglichkeit nicht da. Bei der berechnung des Bv zählen ja die letzten drei einkommen oder? Das wären zwei Löhne vor der ersten SS und der eine aus teilzeit oder zählt da das elterngeld trotzdem rein?? Bekomm es auf zwei jahre ausgezahlt.


Sternenschnuppe

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Ah. Pflege hat es in sich. Also, im BV bekommst Du das was Du vertraglich arbeiten würdest. Also die 15 Stunden die Du nun begonnen hast. Das mit den drei Monaten ist wenn man in laufender Arbeit einen Durchschnitt braucht. Bei beständiger Stundenzahl.


Fee88

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Danke für die antwort.


Fee88

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Vielen dank für ihre Antwort.


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