Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder AU was ist sinnvoller

Frage: Beschäftigungsverbot oder AU was ist sinnvoller

AnnaLena1988

Beitrag melden

Hallo, Ich bin bereits seit 13 Wochen krankgeschrieben und beziehe somit seit 7 Wochen Krankengeld und bin jetzt in der 7. SSW.  Mein Frauenarzt würde mir ein BV ausstellen, allerdings meinte meine Hausärztin, dass es sinnvoller wäre weiterhin über AU nicht arbeiten zu gehen.  Mir stellt sich jetzt die Frage, was wirklich sinnvoller ist, in Bezug auf die Berechnung meine künftigen Bezüge. LG Anna-Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da gibt es kein Wahlrecht. Die AU geht dem BV vor. Außerdem kann ein Arzt nicht einfach ein BV schreiben, es muss eine Gefahr von der Arbeit für Mutter und Kind ausgehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bist Du denn arbeitsfähig? Liegt an der Arbeit eine Gefährdung? Der Grund der AU ist entfallen?


User-1750749248

Beitrag melden

Wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist, kannst du die Monate mit Krankengeld verschieben. Wenn es nicht auf Grund der Schwangerschaft ist, wird Krankengeld mit 0€ ins Elterngeld gerechnet und du bekommst am Ende fast nur den Mindestsatz.


Pamo

Beitrag melden

Wenn du krank bist: AU Wenn der Arbeitsplatz für eine gesunde Schwangere nicht geeignet ist: BV durch AG. Du kannst das nicht auswählen.


Neverland

Beitrag melden

Es gibt kein Wahlrecht. Sinnvoll wäre es, erst wieder arbeitsfähig zu werden. den das EG sinkt bei dir mit jedem Monat Krankengeld. Schwangerschaftsbedingte Ausklammerung könnte bei dir nicht greifen, weil du bereits vor der Schwangerschaft im KG warst und deshalb jede neue Diagnose zu den alten dazu gerechnet wird. Du müsstest erst wieder arbeiten. Das würde ich dringend erst einmal abklären mit der KK und dann auch schriftlich geben lassen. BV dürfte die KK und auch der AG - der ja zunächst einspringt -  bei der Ausgangslage bezweifln und dann hast du richtig viel Ärger. Für eine BV muss man arbeitsfähig sein, das BV muss aufgrund der Tätigkeit ausgestellt werden. Ob vom AG - weil dieser keine Mutterschutzkonforme Arbeitstelle hat -oder vom Arzt, weil du diese Tätigkeit trotzdem nich machen kannst ausfgrund der Schwangerschaft/Arbeit. Bist du dagegen wegen Depressionen oder komplizierten Beinbrich solange daheim und nun zufälligerweise auch noch schwanger, die Grunderkrankung besteht aber weiterinhg, greift weder BV noch schwangerschaftsbedingte AU. 


Ani123

Beitrag melden

AU geht vor BV.  Sobald sie wieder arbeitsfähig sind muss ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Sollte er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie haben stellt er das BV aus.  Liegt bei jeglicher Arbeit eine Gefährdung für die werdende Mutter und/oder Baby vor, so kann der Arzt ein BV aussprechen.  Während eines BV müssen sie arbeitsfähig sein, denn ein BV vom Arbeitgeber kann zu jeder Zeit aufgehoben werden, sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat.  Ist ihre AU schwangerschaftsbedingt? Wenn ja kann die Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Wenn Nein zählt es mit 0 €.  In ihrem Fall wird die Krankenkasse vermutlich prüfen ob das BV rechtens ist, nochmal mehr wenn es vom Arzt ausgestellt werde. Der Grund ist, dass sie bereits viele Wochen AU sind. Ein fehlerhaftes BV kann negative Folgen für sie haben, wie z. B. Anzeige wegen Betrug, Rückzahlung bereits gezahlter Gehälter vom Arbeitgeber (welcher bei BV zahlt und das Geld von der Krankenkasse zurück erhält), fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Ihr Arbeitgeber kann im übrigen auch eine Prüfung bei der Krankenkasse erbitten, falls er davon ausgeht, dass sie weiterhin nicht arbeitsfähig sind und ein BV somit falsch ist.  Ich kann verstehen, dass sie das Beste möchten und das auch im Hinblick auf das EG. Dabei sollten sie gut schauen was rechtens ist. 


mamavonbaby

Beitrag melden

Es kommt darauf an warum du Krankgeschrieben bist. Liegt der Grund dafür, das du nicht arbeiten sollst in der Schwangerschaft an sich und ist dein, oder das Leben des Kindes dadurch gefährdet (zum Beispiel, weil du vorzeitige Bltungen hast, oder einen geöffneten Muttermund), dann kann der Frauenarzt ein individuelles BV ausprechen. Ich würde dann auch das BV der AU vorziehen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...