Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder AU was ist sinnvoller

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot oder AU was ist sinnvoller

AnnaLena1988

Beitrag melden

Hallo, Ich bin bereits seit 13 Wochen krankgeschrieben und beziehe somit seit 7 Wochen Krankengeld und bin jetzt in der 7. SSW.  Mein Frauenarzt würde mir ein BV ausstellen, allerdings meinte meine Hausärztin, dass es sinnvoller wäre weiterhin über AU nicht arbeiten zu gehen.  Mir stellt sich jetzt die Frage, was wirklich sinnvoller ist, in Bezug auf die Berechnung meine künftigen Bezüge. LG Anna-Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da gibt es kein Wahlrecht. Die AU geht dem BV vor. Außerdem kann ein Arzt nicht einfach ein BV schreiben, es muss eine Gefahr von der Arbeit für Mutter und Kind ausgehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bist Du denn arbeitsfähig? Liegt an der Arbeit eine Gefährdung? Der Grund der AU ist entfallen?


User-1750749248

Beitrag melden

Wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist, kannst du die Monate mit Krankengeld verschieben. Wenn es nicht auf Grund der Schwangerschaft ist, wird Krankengeld mit 0€ ins Elterngeld gerechnet und du bekommst am Ende fast nur den Mindestsatz.


Pamo

Beitrag melden

Wenn du krank bist: AU Wenn der Arbeitsplatz für eine gesunde Schwangere nicht geeignet ist: BV durch AG. Du kannst das nicht auswählen.


Neverland

Beitrag melden

Es gibt kein Wahlrecht. Sinnvoll wäre es, erst wieder arbeitsfähig zu werden. den das EG sinkt bei dir mit jedem Monat Krankengeld. Schwangerschaftsbedingte Ausklammerung könnte bei dir nicht greifen, weil du bereits vor der Schwangerschaft im KG warst und deshalb jede neue Diagnose zu den alten dazu gerechnet wird. Du müsstest erst wieder arbeiten. Das würde ich dringend erst einmal abklären mit der KK und dann auch schriftlich geben lassen. BV dürfte die KK und auch der AG - der ja zunächst einspringt -  bei der Ausgangslage bezweifln und dann hast du richtig viel Ärger. Für eine BV muss man arbeitsfähig sein, das BV muss aufgrund der Tätigkeit ausgestellt werden. Ob vom AG - weil dieser keine Mutterschutzkonforme Arbeitstelle hat -oder vom Arzt, weil du diese Tätigkeit trotzdem nich machen kannst ausfgrund der Schwangerschaft/Arbeit. Bist du dagegen wegen Depressionen oder komplizierten Beinbrich solange daheim und nun zufälligerweise auch noch schwanger, die Grunderkrankung besteht aber weiterinhg, greift weder BV noch schwangerschaftsbedingte AU. 


Ani123

Beitrag melden

AU geht vor BV.  Sobald sie wieder arbeitsfähig sind muss ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Sollte er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie haben stellt er das BV aus.  Liegt bei jeglicher Arbeit eine Gefährdung für die werdende Mutter und/oder Baby vor, so kann der Arzt ein BV aussprechen.  Während eines BV müssen sie arbeitsfähig sein, denn ein BV vom Arbeitgeber kann zu jeder Zeit aufgehoben werden, sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat.  Ist ihre AU schwangerschaftsbedingt? Wenn ja kann die Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Wenn Nein zählt es mit 0 €.  In ihrem Fall wird die Krankenkasse vermutlich prüfen ob das BV rechtens ist, nochmal mehr wenn es vom Arzt ausgestellt werde. Der Grund ist, dass sie bereits viele Wochen AU sind. Ein fehlerhaftes BV kann negative Folgen für sie haben, wie z. B. Anzeige wegen Betrug, Rückzahlung bereits gezahlter Gehälter vom Arbeitgeber (welcher bei BV zahlt und das Geld von der Krankenkasse zurück erhält), fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Ihr Arbeitgeber kann im übrigen auch eine Prüfung bei der Krankenkasse erbitten, falls er davon ausgeht, dass sie weiterhin nicht arbeitsfähig sind und ein BV somit falsch ist.  Ich kann verstehen, dass sie das Beste möchten und das auch im Hinblick auf das EG. Dabei sollten sie gut schauen was rechtens ist. 


mamavonbaby

Beitrag melden

Es kommt darauf an warum du Krankgeschrieben bist. Liegt der Grund dafür, das du nicht arbeiten sollst in der Schwangerschaft an sich und ist dein, oder das Leben des Kindes dadurch gefährdet (zum Beispiel, weil du vorzeitige Bltungen hast, oder einen geöffneten Muttermund), dann kann der Frauenarzt ein individuelles BV ausprechen. Ich würde dann auch das BV der AU vorziehen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...