Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder AU was ist sinnvoller

Frage: Beschäftigungsverbot oder AU was ist sinnvoller

AnnaLena1988

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Hallo, Ich bin bereits seit 13 Wochen krankgeschrieben und beziehe somit seit 7 Wochen Krankengeld und bin jetzt in der 7. SSW.  Mein Frauenarzt würde mir ein BV ausstellen, allerdings meinte meine Hausärztin, dass es sinnvoller wäre weiterhin über AU nicht arbeiten zu gehen.  Mir stellt sich jetzt die Frage, was wirklich sinnvoller ist, in Bezug auf die Berechnung meine künftigen Bezüge. LG Anna-Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da gibt es kein Wahlrecht. Die AU geht dem BV vor. Außerdem kann ein Arzt nicht einfach ein BV schreiben, es muss eine Gefahr von der Arbeit für Mutter und Kind ausgehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bist Du denn arbeitsfähig? Liegt an der Arbeit eine Gefährdung? Der Grund der AU ist entfallen?


User-1750749248

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Wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist, kannst du die Monate mit Krankengeld verschieben. Wenn es nicht auf Grund der Schwangerschaft ist, wird Krankengeld mit 0€ ins Elterngeld gerechnet und du bekommst am Ende fast nur den Mindestsatz.


Pamo

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Wenn du krank bist: AU Wenn der Arbeitsplatz für eine gesunde Schwangere nicht geeignet ist: BV durch AG. Du kannst das nicht auswählen.


Neverland

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Es gibt kein Wahlrecht. Sinnvoll wäre es, erst wieder arbeitsfähig zu werden. den das EG sinkt bei dir mit jedem Monat Krankengeld. Schwangerschaftsbedingte Ausklammerung könnte bei dir nicht greifen, weil du bereits vor der Schwangerschaft im KG warst und deshalb jede neue Diagnose zu den alten dazu gerechnet wird. Du müsstest erst wieder arbeiten. Das würde ich dringend erst einmal abklären mit der KK und dann auch schriftlich geben lassen. BV dürfte die KK und auch der AG - der ja zunächst einspringt -  bei der Ausgangslage bezweifln und dann hast du richtig viel Ärger. Für eine BV muss man arbeitsfähig sein, das BV muss aufgrund der Tätigkeit ausgestellt werden. Ob vom AG - weil dieser keine Mutterschutzkonforme Arbeitstelle hat -oder vom Arzt, weil du diese Tätigkeit trotzdem nich machen kannst ausfgrund der Schwangerschaft/Arbeit. Bist du dagegen wegen Depressionen oder komplizierten Beinbrich solange daheim und nun zufälligerweise auch noch schwanger, die Grunderkrankung besteht aber weiterinhg, greift weder BV noch schwangerschaftsbedingte AU. 


Ani123

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AU geht vor BV.  Sobald sie wieder arbeitsfähig sind muss ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Sollte er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie haben stellt er das BV aus.  Liegt bei jeglicher Arbeit eine Gefährdung für die werdende Mutter und/oder Baby vor, so kann der Arzt ein BV aussprechen.  Während eines BV müssen sie arbeitsfähig sein, denn ein BV vom Arbeitgeber kann zu jeder Zeit aufgehoben werden, sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat.  Ist ihre AU schwangerschaftsbedingt? Wenn ja kann die Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Wenn Nein zählt es mit 0 €.  In ihrem Fall wird die Krankenkasse vermutlich prüfen ob das BV rechtens ist, nochmal mehr wenn es vom Arzt ausgestellt werde. Der Grund ist, dass sie bereits viele Wochen AU sind. Ein fehlerhaftes BV kann negative Folgen für sie haben, wie z. B. Anzeige wegen Betrug, Rückzahlung bereits gezahlter Gehälter vom Arbeitgeber (welcher bei BV zahlt und das Geld von der Krankenkasse zurück erhält), fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Ihr Arbeitgeber kann im übrigen auch eine Prüfung bei der Krankenkasse erbitten, falls er davon ausgeht, dass sie weiterhin nicht arbeitsfähig sind und ein BV somit falsch ist.  Ich kann verstehen, dass sie das Beste möchten und das auch im Hinblick auf das EG. Dabei sollten sie gut schauen was rechtens ist. 


mamavonbaby

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Es kommt darauf an warum du Krankgeschrieben bist. Liegt der Grund dafür, das du nicht arbeiten sollst in der Schwangerschaft an sich und ist dein, oder das Leben des Kindes dadurch gefährdet (zum Beispiel, weil du vorzeitige Bltungen hast, oder einen geöffneten Muttermund), dann kann der Frauenarzt ein individuelles BV ausprechen. Ich würde dann auch das BV der AU vorziehen.


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