Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nur teilweise?

Frage: Beschäftigungsverbot nur teilweise?

LiLaLauneBär123

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Hallo, Ich bin in der 13. SSW und gerade mit Herzrhythmusstörungen krankgeschrieben. Die Hausärztin meinte es liegt an der beruflichen Belastung und denkt über ein Beschäftigungsverbot nach. Ich habe 2 Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst als angestellte Lehrerin an 2 verschiedenen hessischen Schulen. Die Ärztin würde gern eines dieser Arbeitsverhältnisse durch das Beschäftigungsverbot zum Ruhen bringen, um eine Entlastung zu schaffen, aber dennoch keine finanziellen Einbußen zu verursachen. Ist das überhaupt möglich? Denn am staatlichen Schulamt laufen diese beiden Arbeitsverträge irgendwie zusammen und meinen Lohn erhalte ich von einer Stelle gesammelt. Ist das dann nicht als ein Arbeitsgeber anzusehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe schon einmal vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal muss der Zusammenhang hergestellt werden zwischen den Herzrhythmusstörungen , der beruflichen Belastung und der Schwangerschaft. Wenn es tatsächlich an der Fahrerei liegt, liegt es ja nicht an den Schulen. Aber das kann man auf die Ferne schwer beurteilen. Ansonsten ist es möglich, muss aber ausführlich begründet werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es ist möglich, ein anteiliges BV auszusprechen. Das kann z.B. jede Tätigkeit über 4 Std. täglich sein, oder z.B. über die Hälfte der wöchentlichen Stundenzahl.


mellomania

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aber herzrhythmusstörungen in de 13. woche? wegen stress an der schule? krankmeldung steht doch über einen BV. treten die probleme erst seit der schwangerschaft auf? kann ich nicht nachvollziehen. was für Schulen unterrichtest du?


LiLaLauneBär123

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@mellomania Die Beschwerden gab es vorher schon immer mal (ganz unregelmäßig in großen zeitlichen Abständen) nun aber in der SS täglich, was wirklich sehr beunruhigend ist. Das Unterrichten selbst ist weniger das stressige an der Situation sondern an 2 verschiedenen Schulen eingesetzt zu sein, die über eine Stunde Fahrt vom Wohnort entfernt sind. Kompliziert zu beschreiben.


mellomania

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problem wird sein, dass das fahren deine privatsache ist. auf grund dessen entstehen keine rhythmusstörungen. das schulamt kann dich auch abordnen ins büro z.b. und da es keine beschwerden sind, die von der schwangerschaft ausgelöst sind, sondern das umfeld, also den bzw. die arbeitsplätze betreffen kann die ärztin gar nix ausstellen. das betrifft den schulleiter und das schulamt sonst niemanden. es bliebe dir nur die weitere krankschreibung aber bv? nur weil dir der fahrweg zu stressig ist, kann kein bv ausgestellt werden. dann musst du dein volles deputat auf die eine schule legen. das musst du aber mit schulleiter und schulamt besprechen, die ärztin kann da nix machen.


LiLaLauneBär123

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Laut Ärztin gehen von dauerhaften Aussetzern allerdings erhebliche Risiken für das Kind aus. Weswegen sie die momentane Situation so nicht verantworten möchte. Beide Schulen haben leider keine weiteren Kapazitäten.


mellomania

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das ist das problem des schulamtes. sorry. aber bv wegen farhtwegen, die deine privatsache sind, geht ja auch nicht. du erhälst lohn und arbeitest nicht. da muss das schulamt eine lösung finden. es gibt auch nachbarschulen. ich weiß wovon ich rede. kannst mir gern eine pn schicken. was für schulen sind das an denen du unterrichtest?


Patte78

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Würde es auch als einen AG sehen, wenn Verträge da zusammen laufen. Und wie Uriah schreibt, vielleicht ist eine Halbierung der Arbeitszeit (evtl dann nur an einer Schule) möglich. Müsstest halt mal den AG fragen, ob das zu handhaben wäre. Oder deine Ärztin müsste Es genau in das Bv schreiben ...wie oben von uriah genannt. Und abwarten, was Fr. Bader dir dazu sagt!


Strudelteigteilchen

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Einerseits sind Fahrwege Privatsache, andererseits soll der Arbeitgeber für die Fahrwege eine Lösung finden? Das ist eine total bescheuerte Argumentation. Für mich ist die entscheidende Frage, ob das letztlich wirklich zwei komplett unterschiedliche Jobs sind, oder ob es einer mit zwei "Standorten" ist. Daß beide gemeinsam bezahlt werden, spricht mMn fast für letzteres, aber sicher bin ich mir nicht. Und dann ist zumindest der Fahrweg von einem Job zum anderen eben NICHT mehr Privatsache. Ich bin jahrelang zwischen zwei Standorten meines Arbeitgebers gependelt, und es war immer klar, daß die Fahrerei Teil meines Jobs ist. Schließlich war das Pendeln von meinem AG gewünscht. Weiß Dein AG eigentlich, daß Du private und kostenfreie Individualberatung auf Basis Deiner dienstlichen Vorschriften im Internet anbietest? Auch wenn Du keine Juristin bist, halte ich das für fragwürdig. Zumal Dir scheinbar nicht bewußt ist, daß solche Themen wie Schulrecht und Arbeitnehmerrechte im ÖD, incl. Ausgestaltung der individuellen Arbeitsverträge, bundeslandabhängig sind.


Strudelteigteilchen

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*schäm*


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