Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nur teilweise?

Frage: Beschäftigungsverbot nur teilweise?

LiLaLauneBär123

Beitrag melden

Hallo, Ich bin in der 13. SSW und gerade mit Herzrhythmusstörungen krankgeschrieben. Die Hausärztin meinte es liegt an der beruflichen Belastung und denkt über ein Beschäftigungsverbot nach. Ich habe 2 Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst als angestellte Lehrerin an 2 verschiedenen hessischen Schulen. Die Ärztin würde gern eines dieser Arbeitsverhältnisse durch das Beschäftigungsverbot zum Ruhen bringen, um eine Entlastung zu schaffen, aber dennoch keine finanziellen Einbußen zu verursachen. Ist das überhaupt möglich? Denn am staatlichen Schulamt laufen diese beiden Arbeitsverträge irgendwie zusammen und meinen Lohn erhalte ich von einer Stelle gesammelt. Ist das dann nicht als ein Arbeitsgeber anzusehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe schon einmal vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zunächst einmal muss der Zusammenhang hergestellt werden zwischen den Herzrhythmusstörungen , der beruflichen Belastung und der Schwangerschaft. Wenn es tatsächlich an der Fahrerei liegt, liegt es ja nicht an den Schulen. Aber das kann man auf die Ferne schwer beurteilen. Ansonsten ist es möglich, muss aber ausführlich begründet werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist möglich, ein anteiliges BV auszusprechen. Das kann z.B. jede Tätigkeit über 4 Std. täglich sein, oder z.B. über die Hälfte der wöchentlichen Stundenzahl.


mellomania

Beitrag melden

aber herzrhythmusstörungen in de 13. woche? wegen stress an der schule? krankmeldung steht doch über einen BV. treten die probleme erst seit der schwangerschaft auf? kann ich nicht nachvollziehen. was für Schulen unterrichtest du?


LiLaLauneBär123

Beitrag melden

@mellomania Die Beschwerden gab es vorher schon immer mal (ganz unregelmäßig in großen zeitlichen Abständen) nun aber in der SS täglich, was wirklich sehr beunruhigend ist. Das Unterrichten selbst ist weniger das stressige an der Situation sondern an 2 verschiedenen Schulen eingesetzt zu sein, die über eine Stunde Fahrt vom Wohnort entfernt sind. Kompliziert zu beschreiben.


mellomania

Beitrag melden

problem wird sein, dass das fahren deine privatsache ist. auf grund dessen entstehen keine rhythmusstörungen. das schulamt kann dich auch abordnen ins büro z.b. und da es keine beschwerden sind, die von der schwangerschaft ausgelöst sind, sondern das umfeld, also den bzw. die arbeitsplätze betreffen kann die ärztin gar nix ausstellen. das betrifft den schulleiter und das schulamt sonst niemanden. es bliebe dir nur die weitere krankschreibung aber bv? nur weil dir der fahrweg zu stressig ist, kann kein bv ausgestellt werden. dann musst du dein volles deputat auf die eine schule legen. das musst du aber mit schulleiter und schulamt besprechen, die ärztin kann da nix machen.


LiLaLauneBär123

Beitrag melden

Laut Ärztin gehen von dauerhaften Aussetzern allerdings erhebliche Risiken für das Kind aus. Weswegen sie die momentane Situation so nicht verantworten möchte. Beide Schulen haben leider keine weiteren Kapazitäten.


mellomania

Beitrag melden

das ist das problem des schulamtes. sorry. aber bv wegen farhtwegen, die deine privatsache sind, geht ja auch nicht. du erhälst lohn und arbeitest nicht. da muss das schulamt eine lösung finden. es gibt auch nachbarschulen. ich weiß wovon ich rede. kannst mir gern eine pn schicken. was für schulen sind das an denen du unterrichtest?


Patte78

Beitrag melden

Würde es auch als einen AG sehen, wenn Verträge da zusammen laufen. Und wie Uriah schreibt, vielleicht ist eine Halbierung der Arbeitszeit (evtl dann nur an einer Schule) möglich. Müsstest halt mal den AG fragen, ob das zu handhaben wäre. Oder deine Ärztin müsste Es genau in das Bv schreiben ...wie oben von uriah genannt. Und abwarten, was Fr. Bader dir dazu sagt!


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Einerseits sind Fahrwege Privatsache, andererseits soll der Arbeitgeber für die Fahrwege eine Lösung finden? Das ist eine total bescheuerte Argumentation. Für mich ist die entscheidende Frage, ob das letztlich wirklich zwei komplett unterschiedliche Jobs sind, oder ob es einer mit zwei "Standorten" ist. Daß beide gemeinsam bezahlt werden, spricht mMn fast für letzteres, aber sicher bin ich mir nicht. Und dann ist zumindest der Fahrweg von einem Job zum anderen eben NICHT mehr Privatsache. Ich bin jahrelang zwischen zwei Standorten meines Arbeitgebers gependelt, und es war immer klar, daß die Fahrerei Teil meines Jobs ist. Schließlich war das Pendeln von meinem AG gewünscht. Weiß Dein AG eigentlich, daß Du private und kostenfreie Individualberatung auf Basis Deiner dienstlichen Vorschriften im Internet anbietest? Auch wenn Du keine Juristin bist, halte ich das für fragwürdig. Zumal Dir scheinbar nicht bewußt ist, daß solche Themen wie Schulrecht und Arbeitnehmerrechte im ÖD, incl. Ausgestaltung der individuellen Arbeitsverträge, bundeslandabhängig sind.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

*schäm*


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...