Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Frage: Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Fensterbank

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Guten Tag, Ich arbeite in einer Kinderkrippe. bei Schwangerschaft sind bisher alle Kolleginnen direkt in das allgemeine durch die Arbeitgeberin ausgesprochene Beschäftigungsverbot. Ich habe seit 7 Wochen auf Grund psychischer Probleme Krankengeld bezogen. Nun bin ich schwanger. Kann ich wenn meine Krankmeldung endet in das Beschäftigungsverbot wechseln. Was wird dann zur Grundlage für die Berechnung des Gehaltes genommen. Im Netz steht das Gehalt der letzten 3 Monate. Das war bei mir ja nun größtenteils das Krankengeld. Bekomme ich daher ein reduziertes Gehalt im Beschäftigungsverbot oder wird das Gehalt vor der Erkrankung als Grundlage genommen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, muss der AG prüfen ob er ein BV ausspricht oder Sie umsetzt. Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Entscheidend ist ob Du denn nun wieder arbeitsfähig bist und die Erkrankung überstanden ist?


Fensterbank

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Ich hatte überlegt einen Arbeitsversuch zu tätigen also mir keine weitere Krankschreibung ausstellen zu lassen. Von daher stellt sich mir die Frage wie die Höhe des Gehaltes bei Beschäftigungsverbot berechnet würde.


Port

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Bei einem BV bekommst Du das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Da ich davon ausgehe, dass Du in einer Kinderkrippe monatlich dasselbe Gehalt bekommst und keine Schichtzulagen oder Zuschläge, ist es Dein normales Gehalt. Hier interessiert dann der Durchschnitt der letzten 3 Monate nicht.


MamaausM

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Oh dann hat es echt geklappt? Glückwunsch https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kinderwunschklinik-plant-Behandlung-falsch_225239.htm Im falle eines BV bekommt man immer das laut Vertrag.


Mima10

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Ich dachte, du hast für die Kinderwunschbehandlung deinen Job aufgegeben?


Fensterbank

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Das verstehe ich dass das unstimmig erscheint. Ich habe die Situationen, etwas abgeändert beschrieben weil ich Angst habe von Bekannten erkannt zu werden. Ich bitte dies zu entschuldigen. Dennoch bin ich für eure Tips und Anregungen sehr dankbar und sie helfen mir weiter.


MamaausM

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Schwierig zu antworten. Für ein BV musst du genesen sein, also grundsätzlich arbeiten können. Dann folgt alles seinen Lauf. AG Schwangerschaft mitteilen, der macht Gefährdungsbeurteilung und dann ein BV. Da bekommst du so Geld als würdest du arbeiten.


KielSprotte

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Dir ist schon klar, dass du falsche Antworten bekommen kannst, wenn du Fake-Fakten schreibst??


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