sol_13
Guten Tag Frau Bader, Vor meiner jetzigen Elternzeit war ich Vollzeit berufstätig und wurde bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt. Ich hatte in der jetzigen Elternzeit bereits Gespräche mit meinen Arbeitgebern bezüglich des Wiedereinstiegs. Hierbei wurden unterschiedliche Optionen wie eine mögliche Teilzeitbeschäftigung oder eine Verlängerung der Elternzeit besprochen. Es kam allerdings noch keine Vereinbarung zustande und es wurde auch noch kein Vertrag unterschrieben. Nun bin ich ungeplant schwanger geworden. Am 08.03.2022 würde meine Elternzeit enden und voraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot seitens meines Arbeitgebers ausgesprochen werden. Meine Frage ist jetzt, in welcher Höhe mir mein Gehalt ausgezahlt wird. Haben die Besprechungen möglicher Alternativen Auswirkungen oder wird sich nach aktuellem Vertrag an der Vollzeitstelle vor BV 1 orientiert? Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe.
Hallo, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, lebt der alte Vertrag wieder auf. Sie bekommen dann nach der EZ den VZ-Lohn, sollte ein BV ausgesprochen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
du wirst so bezahlt, wie du ohne bv arbeiten könntest. wenn dein kind so betreut ist, dass du tz arbeiten kannst, rehälst du teilzeit. du kannst keine vollzeit melden, um vollzeit bezahlt zu werden, wenn du ohne bv so nicht arbeiten könntest. es muss aber erneut eine gefährdungsbeurteilung gemacht werden. der ag muss erneut alle möglichkeiten prüfen, dich umzusetzen. dies kann auch während des bv passieren. also von heute auf morgen. von daher kannst du nur das angeben als rückkehr, wie du arbeiten kannst.
cube
Dann besteht nach wie vor der VZ-Vertrag und du würdest im BV auch wieder VZ-Gehalt bekommen. Aber! : dein Kind muss auch VZ- betreut sein. Im Zweifel wirst du das auch nachweisen müssen. Die volle Arbeitsfähigkeit is ja Voraussetzung für ein mögliches BV. Es könnte theoretisch auch aufgehoben werden und und müsstest dann auch sofort deinen VZ-Vertrag wieder erfüllen können.
User-1722183313
Hallo, dies ab dem 8. oder 9. März. Bis dahin bist du - wie vereinbart- in EZ von Kind1. Danach hast du Anrecht auf den alten Vortrag (evtl. BV) und Mutterschutz wie vor Kind1. Alles Gute.
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