Mitglied inaktiv
Hallo, wenn die Elternzeit von Kind A am 10.3.08 vorbei ist. Der 1.AT also der 10.3.08 ist, mann aber ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt hat, und das dem Arbeitgeber vorlegt, bekommnt man dann den Lohn fortgezahlt, den man vor 3 jahren also vor der Elternzeit verdient hat ? od. bekommt mann nichts, da man in 2008 ja noch nichts verdient hat ? Vielen Dank, Lisa
Hallo, was für ein BV soll das denn sein? Zumindest nicht nach MuSchG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ein individuelles wg. gefährung des lebens von mutter od. kind. Danke vorab für die Antwort !
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