Beschäftigungsverbot/Mutterschutzlohn und Direktversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot/Mutterschutzlohn und Direktversicherung

Hallo Frau Bader, ich habe folgende zwei Fragen: 1. Wenn ein Beschäftigungsverbot ab Sept. 2004 bis zum Ende der Schwangerschaft im März 2005 vorliegt, besteht ja bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem Geburtstermin) Anspruch auf Mutterschutzlohn. Bei diesem Mutterschutzlohn während des Beschäftigungsverbotes, bekommt man da nur sein normales netto, oder muß der Arbeitsgeber auch neben dem lfd. Lohn gezahlte Dinge, wie z.B. Direkversicherungen als Einmalbezug, oder einen mtl. ausgegebenen Tankgutschein(st.freier Sachbezug – da unter 44,-- € mtl.) weiterzahlen, so dass man keinerlei Nachteile durch das Beschäftigungsverbot hat ? Die eine Direktversicherung ist im November i.H. von 450,- € fällig, muß Sie der Arbeitsgeber zahlen ? 2. Wenn jemand zwei Direktversicherungen hat (statt Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde in diese Versicherungen durch den Arbeitgeber einbezahlt und über die Lohnabrechnung abgerechnet). Insgesamt z.B. 1.700,-- € jährlich. Aufgeteilt auf die Lohnzahlungszeiträume Juli: 1.250,-- € und November 450,-- €. Das Ende des 8 wöchigen Mutterschutzes nach der Geburt ist z.B. der 24.06.2005. Besteht dann für 2005 Anspruch auf die volle Einzahlung durch den Arbeitgeber i.H. von 1.700,-- €, oder nur 6/12 also 850,-- oder gar nicht ?? ( Wissen Sie auch noch, ob es eine Regelung gibt, in welche Versicherung einbezahlt wird ? – ist aber nicht so wichtig wie die beiden anderen Fragen) Vielen Dank, für Ihre Mühe Marie

Mitglied inaktiv - 10.09.2004, 19:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Mutterschutzlohn und Direktversicherung

Hallo, 1. Wenn er vertraglich dazu veropflichtet ist oder es schon länger tut, ja 2. Im Mutterschutz bekommt man Leistungen, im EU nicht mehr ( es sei denn, vertraglich zugesichert) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2004



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/Mutterschutzlohn und Direktversicherung

Hallo, NB, Danke, für die Antwort, habe zu 2. jedoch eine Rückfrage, wiehoch ist der Anspruch in meinem Beispiel für 2005 ? Vielen Dank, Maria

Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 13:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....