Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgende zwei Fragen: 1. Wenn ein Beschäftigungsverbot ab Sept. 2004 bis zum Ende der Schwangerschaft im März 2005 vorliegt, besteht ja bis zum Beginn der normalen Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem Geburtstermin) Anspruch auf Mutterschutzlohn. Bei diesem Mutterschutzlohn während des Beschäftigungsverbotes, bekommt man da nur sein normales netto, oder muß der Arbeitsgeber auch neben dem lfd. Lohn gezahlte Dinge, wie z.B. Direkversicherungen als Einmalbezug, oder einen mtl. ausgegebenen Tankgutschein(st.freier Sachbezug – da unter 44,-- € mtl.) weiterzahlen, so dass man keinerlei Nachteile durch das Beschäftigungsverbot hat ? Die eine Direktversicherung ist im November i.H. von 450,- € fällig, muß Sie der Arbeitsgeber zahlen ? 2. Wenn jemand zwei Direktversicherungen hat (statt Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde in diese Versicherungen durch den Arbeitgeber einbezahlt und über die Lohnabrechnung abgerechnet). Insgesamt z.B. 1.700,-- € jährlich. Aufgeteilt auf die Lohnzahlungszeiträume Juli: 1.250,-- € und November 450,-- €. Das Ende des 8 wöchigen Mutterschutzes nach der Geburt ist z.B. der 24.06.2005. Besteht dann für 2005 Anspruch auf die volle Einzahlung durch den Arbeitgeber i.H. von 1.700,-- €, oder nur 6/12 also 850,-- oder gar nicht ?? ( Wissen Sie auch noch, ob es eine Regelung gibt, in welche Versicherung einbezahlt wird ? – ist aber nicht so wichtig wie die beiden anderen Fragen) Vielen Dank, für Ihre Mühe Marie
Hallo, 1. Wenn er vertraglich dazu veropflichtet ist oder es schon länger tut, ja 2. Im Mutterschutz bekommt man Leistungen, im EU nicht mehr ( es sei denn, vertraglich zugesichert) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, NB, Danke, für die Antwort, habe zu 2. jedoch eine Rückfrage, wiehoch ist der Anspruch in meinem Beispiel für 2005 ? Vielen Dank, Maria
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