Mamajuni
Hallo Frau Bäder, Ich habe Frage zu meiner Situation. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und es war geplant das ich ab dem 1.8 meine Arbeit wieder aufnehmen .( Teilzeitvereinbarung in Elternzeit). Nun bin ich jedoch in der 16 . Woche schwanger . Der Arbeitgeber weiß Bescheid, dass ich eben nur eine bestimmte Zeit wieder da bin . Allerdings habe ich aktuell gesundheitliche Probleme und strickte Bettruhe verordnet bekommen. Es ist steht nun im Raum, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meine Stelle nicht antreten kann und ein Beschäftigungsverbot erhalten soll. Wie ist denn da die rechtliche Lage? Bekomme ich mein Vereknbsrtes Gehalt dennoch, obwohl ich der Vereinbarung nicht nachkommen kann ? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße
Hallo, da ist das richtige Mittel kein BV, sondern eine Krankschreibung. Mit 6 Wo Lohnfortzahlung Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei strikter Bettruhe scheidet die Möglichkeits eines Beschäftigungsverbots aus. Solange keine Arbeitsfähigkeit besteht, bleibt als einzige Möglichkeit die Krankschreibung.
Mamajuni
Ich habe strikte Bettruhe solange ich im Krankenhaus bin . Gegen Ende der Woche werde ich entlassen allerdings soll ich mich schonen. Ich glaube mein Krankheitsbild Tut jetzt nichts zur Sache. Auf jedenfall werde ich sehr wahrscheinlich ein beschäftigungsverbot bekommen da ich es aufgrund meines Krankheitsbildes nicht machen kann .
Mitglied inaktiv
Solange du nicht arbeitsfähig bist, geht von der Tätigkeit ja keine Gefährdung aus, deswegen KEIN Beschäftiugngsverbot, sondern weiterhin Krankschreibung. Warum fragst du um eine Rechtsauskunft, wenn du es doch besser zu wissen meinst?
Mamajuni
Genau ich hätte gern Rechtsbeistand und einer Anwältin ! Und von niemand sonst . Danke
Mitglied inaktiv
Kannst du das mit der TZ beweisen, sprich ist da schon was fest abgesprochen mit dem Ag und evtl sogar schon unterschrieben? Falls ja, dann bekommst Du bei einem BV genau das eben was du auch ohne dieses bekommen würdest. Also ab dem 1.8ten dann den vereinbarten TZ-Lohn sofern du eben ein BV bekommst. Bis dahin allerdings eben nichts, würdest du ja jetzt auch nicht bekommen. Ein BV würde dann erst ab 1.08ten greifen. Und denk dran das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest und dir die restliche zeit übertragen läßt. Dann gibt es Mutterschutzgeld in der Höhe wie bei Kind1, sonst nur eben anhand TZ. Das was du ab dem 1.08ten dann verdienst - egal ob BV ja oder nein, fließt dann ins neue EG herein. Rest zu den 12 Monaten Verdienstbescheinigung muss man dann sehen ob Nullrunden oder mit Zeiten von vor der ersten Geburt. je nachdem wie weit Kind1 und Kind2 auseinander sind.
Mamajuni
Ja es gibt eine unterschriebene Teilzeitvereinbarung . Danke für den Tipp mit der Elternzeit.
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