Muddi1987
Sehr geehrte Frau Bader. Nachdem ich nun viel im Internet recherchiert habe, jedoch auf keine vernünftige und vor allem verständliche Antwort gestoßen bin, wende ich mich nun an Sie. Ich bin Krankenschwester und habe am 15.8.2015 meinen Sohn zur Welt gebracht. In der Schwangerschaft befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Nun habe ich insgesamt 2 Jahre, bis zum 14.8.2017 Elternzeit, wovon nur 1 Jahr Elterngeld bezogen wurde. Ab August diesen Jahres gehe ich wieder für 15 Stunden pro Woche arbeiten. Nun meine Frage, wenn ich sagen wir mal im August wieder schwanger werden würde und ins beschäftigungsverbot rutsche, rechnet sich dann das Geld des Beschäftigungsverbot nach meinem letzten Gehalt was ich verdient habe?(Vollzeit vor der ersten Schwangerschaft) Oder bekomme ich dann das Geld für die halbe Stelle mit der ich Mitte August beginnen würde zu arbeiten?
Hallo, Sie bekommen genau das, was Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Im Beschäftigungsverbot bekommst du das Geld, was du sonst in dem Moment bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest. Wenn du während der Elternzeit bespielsweise 15 Std arbeitest, bekommst du die 15 Std bezahlt.
Muddi1987
Aber der Lohn des beschäftigungsverbot setzt sich doch aus dem durchschnittlichen verdienst der Letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft zusammen, oder? Das heisst wenn ich im August schwanger werde, sind die 3 Monate davor ja elterngeld bzw.davor meine vollzeitstelle. Oder versteh ich das falsch? ;-)
Sternenschnuppe
Ja, das tust Du. Es gibt das was es nach dann aktivem Vertrag gibt. Das mit den 3 Monaten ist für die, die zum Beispiel einen Stundenlohn bekommen und unterschiedlich arbeiten. Oder Provisionen zum Gehalt gehören die mal höher, mal niedriger sind. Da wird ein Durchschnitt genommen bei einer ersten Schwangerschaft oder nach mehr als drei Monaten. Gäbe es sowas bei Dir, dann würde auch dieser Durchschnitt auf 15 Stunden runtergerechnet. Mehr würdest Du ja auch nicht verdienen ohne Schwangerschaft.
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