Hallo,
habe in der 9ssw ein Beschäftigungsverbot bekommen. da ich aber erst kurz vor der Schwangerschaft angefangen habe ( fest Vertrag ) bei einer Zeitarbeit zu arbeiten , bin ich natürlich noch in der 6 monatigen Probezeit. Nun meine Frage kann mich die Zeitarbeit kündigen?
Mitglied inaktiv - 25.06.2009, 11:04
Antwort auf:
beschäftigungsverbot in der Probezeit
Hallo,
ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab.
Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden
"Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2009