Mitglied inaktiv
Hallo, Ich erwarte mein zweites Kind. Mein erstes Kind kam am ... auf die Welt. Ich habe zwei Jahre Elternzeit und ein Jahr Elterngeld erhalten. Jetzt habe ich zwei fragen: Bekomme ich in der Elternzeit wenn ich Teilzeit arbeite und ein Beschäftigungsverbot erhalte weiterhin Geld oder aufgrund der Elternzeit kein Geld wären des Verbotes? Auf welcher Grundlage ermittelt sich das Elterngeld für das zweite Kind? Berechnet sich das Elterngeld auf Basis der Monate wo ich auch in der Elternzeit bin oder würde sich das Elterngeld auf die Monate vor der Geburt des ersten Kindes beziehen wo ich noch gearbeitet habe ? Viele Grüße
Hallo, 1. Sie bekommen den TZ-Lohn weiter. 2.Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Ani123
Alles was nach dem 1.Geb. des Kindes ist zählt ohne Arbeit als 0-Runde. Arbeitest du TZin EZ und bekommst ein BV, so bekommst du den Lohn, den du ohne BV bekommen würdest. Bei TZ in EZ den TZ-Lohn, nach Ablauf der EZ und und wenn du dann VZ gearbeitet hättest, VZ-Lohn. Fürs EG fürs 2.Kind wird zur Grundlage due 12 Monate vor der Geburt genommen. Bei TZ in EZ wurd TZ berechnet. Bei keiner Arbeit und nur EZ läuft es als 0-Runde. Ausgeklammert wird das 1.Jahr, wo du EG fürs 1.Kind bezogen hast.
Mitglied inaktiv
Zunächst bekommst du im BV das wasdu sonst lt. Vertrag verdienen würdest. Also dein teilzeit Wenn dein neuer Mutterschutz noch während der Elternzeit beginnt, kannst du diese frühzeitig beenden. Du erhälst dann vom AG den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Elterngeld: es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit EG und mit Mutterschaftsgeld werden dabei ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt.
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader, es wäre super, wenn Sie mir nochmal helfen könnten. 1.) Im Forum habe ich gelesen, dass es kein Beschäftigungsverbot (wegen Schwangerschaft mit Baby2/schwanger darf dieser Job nicht ausgeführt werden) während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit (von Baby1) gibt. Stimmt das? Das würde bedeuten, dass man dann keine L ...
Hallo Frau Bäder! Zur Zeit bin ich noch bis Ende April in Elternzeit beziehe kein Elterngeld mehr, arbeite aber Teilzeit! Wenn ich nun schwanger werden würde dürfte ich als Krankenschwester bei uns im Haus nicht mehr arbeiten! Würde ich dann ein Beschäftigungsverbot bekommen oder dürfte ich einfach nicht arbeiten und hätte weiter elternzeit! Un ...
Guten Tag, bin mit dem 3.Kind schwanger (ET 30.10.15) und bekomme voraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot. Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und arbeite seit Beginn (1.8.14) dieses zweiten Jahres Elternzeit in Teilzeit mit 25%. Seit 1.1.15 arbeite ich mit 50%. Das Gehalt des Beschäftigungsverbots wird doch nach den letzten drei Monate ...
Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich haben am 11.08.2016 unsere Tochter bekommen. In der Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, aufgrund ihrer Arbeit in der Pflege. Elternzeit hat sie für 2 Jahre beantragt, bis zum 10.08.2018. Seit dem 15.08.17 geht sie wieder in Teilzeit arbeiten. So langsam denken wir wieder an das zweite Kind. W ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und gehe jetzt nach einem Jahr in Teilzeit 30 Stunden arbeiten. Da wir ein Kinderwunsch haben und ich in der nächsten Schwangerschaft Risikoschwanger wäre, ist ein Beschäftigunsverbot sehr wahrscheinlich. Hätte ich auch während der Elternzeit Anspruch auf Gehalt im Beschäftigung ...
Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit bis einschließlich März 2024. ( Kind im Januar 22 geboren) Elterngeld habe ich bis Ende Januar 23 bekommen. Nun werde ich ab 1 März in Teilzeit arbeiten ( 30 Stunden) während ich weiterhin in Elternzeit bin. Das wird bei meiner letzten Arbeitsstelle sein wo ich einen unbefristeten Vertr ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner