Mitglied inaktiv
Guten Tag, bin mit dem 3.Kind schwanger (ET 30.10.15) und bekomme voraussichtlich wieder ein Beschäftigungsverbot. Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und arbeite seit Beginn (1.8.14) dieses zweiten Jahres Elternzeit in Teilzeit mit 25%. Seit 1.1.15 arbeite ich mit 50%. Das Gehalt des Beschäftigungsverbots wird doch nach den letzten drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet, oder? Wenn meine letzte Periode am 23.1. war, hieße das dann, dass sich das Gehalt nach den Monaten berechnet, in denen ich nur die 25% gearbeitet habe? Aber letzte Periode ist ja eigentlich nicht Eintritt der Schwangerschaft, nur weils rechnerisch einfacher ist den ET zu bestimmen...Oder gibt es vielleicht eine andere Berechnung weil ich ja in Elternzeit bin, z.B. die Monate vor der Elternzeit mit Kind nr.2??? Hoffe, meine Frage ist nicht zu durcheinander ;) Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!
Hallo, Sie bekommen das Gehalt, das Sie ohne Bv bekämen Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, im Beschäftigungsverbot bekommst Du das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest, also 50%. Luvi
Mitglied inaktiv
Danke für die Antworten. Jedoch ist mir die Aussage immer noch nicht ganz klar. Wenn man danach gehen würde was ich jetzt aktuell verdiene, ist es das 50%-Gehalt. Wenn aber das Gehalt des Beschäftigungsverbotes nach den drei Monaten VOR Eintritt der Schwangerschaft berechnet werden, sind es die Monate in denen ich das 25%-Gehalt bekommen habe. Das wäre sehr bitter, denn es ist ja deutlich weniger und beeinflusst einen sehr langen Zeitraum (auch nachher die Berechnung des Elterngeldes). Gibt es irgendeine Möglichkeit, das das aktuelle Gehalt (50%-Gehalt) berechnet wird??? Weil ich z.B. offiziell ja in Elternzeit bin, oder irgendsoetwas???? Vielen Dank nochmal!!
luvi
Hallo, was würdest Du denn jetzt bekommen, wenn Du arbeiten würdest? Und wie lange noch? Wenn Du jetzt mit 50% arbeiten würdest, bekommst Du das auch bezahlt, und zwar so lange wie ihr das vertraglich vereinbart hast. Die 3 Monate vor Schwangerschaft zählen in Deinem Fall nicht. Es dürfen Dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Und das bedeutet, dass Du genau so viel bekommst, wie wenn Du arbeiten würdest. Lies doch mal im Mutterschutzgesetz nach (http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/muschg_broschuere.pdf) Darin heisst es: Mutterschaftslohn Muss die werdende Mutter wegen eines Beschäftigungs- verbots oder einer Arbeitszeitbeschränkung ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen bzw. die Beschäfti- gungs- oder Entlohnungsart wechseln, dürfen ihr keine finanziellen Nachteile entstehen Luvi
Mitglied inaktiv
Danke luvi! Zur Zeit bekomme ich ein 50% Gehalt. Ich bin nur verunsicherrt, weil ich die Info bekommen habe, dass bei einem Beschäftigungsverbot die drei Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft berechnet werden. Da hatte ich noch 25%. Allerdings war dieser Wechsel von 25 auf 50% schon lange vor Eintritt der Schwangerschaft vertraglich geregelt. Ich hoffe seeehr, dass ich das jetztige Gehalt dann weiter bekomme! Sonst würde mir ja tatsächlich ein finanzieller Nachteil entstehen! Liebe Grüße, matahahri
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