Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Während Teilzeitarbeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot Während Teilzeitarbeit in Elternzeit

juliaGis87

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und gehe jetzt nach einem Jahr in Teilzeit 30 Stunden arbeiten. Da wir ein Kinderwunsch haben und ich in der nächsten Schwangerschaft Risikoschwanger wäre, ist ein Beschäftigunsverbot sehr wahrscheinlich. Hätte ich auch während der Elternzeit Anspruch auf Gehalt im Beschäftigungsverbot und wenn ja, wie berechnet sich dieser? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einer Beschäftigungsverbot würden Sie das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße NB


-Talia-

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Du bekommst im BV das, was du auch ohne bekommen würdest - sprich dein Gehalt für 30 Stunden. Eine Risikoschwangerschaft ist aber noch lange kein Grund für ein BV.


cube

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Risikoschwanger auf Grund deines Alters? Das heißt dann doch nur, dass du ärztlich engmaschiger überwacht wirst und es gewisse zusätzliche Untersuchungen gibt. Mit der Arbeit an sich hat das doch erst mal gar nichts zu tun.


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