juliaGis87
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und gehe jetzt nach einem Jahr in Teilzeit 30 Stunden arbeiten. Da wir ein Kinderwunsch haben und ich in der nächsten Schwangerschaft Risikoschwanger wäre, ist ein Beschäftigunsverbot sehr wahrscheinlich. Hätte ich auch während der Elternzeit Anspruch auf Gehalt im Beschäftigungsverbot und wenn ja, wie berechnet sich dieser? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
Hallo, bei einer Beschäftigungsverbot würden Sie das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße NB
-Talia-
Du bekommst im BV das, was du auch ohne bekommen würdest - sprich dein Gehalt für 30 Stunden. Eine Risikoschwangerschaft ist aber noch lange kein Grund für ein BV.
cube
Risikoschwanger auf Grund deines Alters? Das heißt dann doch nur, dass du ärztlich engmaschiger überwacht wirst und es gewisse zusätzliche Untersuchungen gibt. Mit der Arbeit an sich hat das doch erst mal gar nichts zu tun.
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