Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Fr. Bader Leider habe ich nirgendwo Info über ein Beschäftigungsverbot in der Altenpflege gefunden und hoffe auf sie. Habe bei der Arbeit am Pat. viel Hebe ,streck und bück arbeit zu machen das mich sehr sehr anstrengt.Hinzu kommt auch der Psychische Stress da ich mit Menschen (die nicht immer einfach sind)zusammen arbeite. Ist in diesem Fall ein beschäftigungsverbot möglich? Ich liebe meine Arbeit und meine langjährigen Pat. sehr aber nun bin ich im 6.Monat und fühle mich total überfordert und ko. Zu dem arbeite ich in der ambulanten Pflege und bin im Dienst immer alleine so das ich keine Pause machen. ich hoffe sie können mir auskunft geben im vorraus vielen Dank. Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Melanie, Das MuSchG sagt dazu: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1, ... Desweiteren ist Mehrarbeit verboten: § 8 (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. ... (4) ...in Krankenpflege- und in Badeanstalten, ... dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

vieln Dank für ihre Hilfe Gruß Melanie


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr. Bader, ich arbeite Teilzeit als examinierte Altenpflegerin auf einem Gerontopsychiatrischen Bereich (beschützende/geschlossene Abteilung). Nun meine Frage: ich bin seit ca. 5 Wochen von meinem Frauenarzt krank geschrieben. Ich habe Angst, wenn ich in einer Woche wieder arbeiten muß. Ich wurde zwar im Dienstplan immer nur für ca. ...

Hallo Ich arbeite in der Altenpfle.Mein Arbeitgeber weiß jetzt seit 2 Wochen das ich Schwanger bin, zuerst hieß es sie brauchen die Bescheinigung, denn ohne die gelte ich als nicht schwanger. Musste dann am Samstag zu meiner Gyn. da ich immer mal wieder starke Schmerzen habe. Jetzt hat mein Arbeitgeber seit einer Woche die Bescheinigung, diese Woc ...

Hallo Frau Bader! Bei meiner 1. Schwangerschaft wurde aufgrund einer Zervixinsuffizienz zunächst eine AU geschrieben, später erfolgte eine Freistellung durch den AG (Seniorenheim). Trotz allem war der durch die ZI ein 3 monatiger Aufenthalt im Krankenhaus notwendig und es kam zu einer Frühgeburt. Bei meinem AG gab es inzwischen einen Wechse ...

Hallo Frau Bader, ich bin examinierte Altenpflegerin und arbeite auf einer Station für Junge Pflege ( Sind aber keine selbstständigen Bewohner) . Seit gestern weiß ich das ich schwanger bin noch recht früh. Ich habe meiner Ärztin mitgeteilt das ich auf Station einen agressiven und einen mit MRSA habe diese meinte ich soll zum Betriebsarzt. Dort ...

Sehr geehrte Frau Bader, Im August 2022 habe ich bei meinen jetzigen Arbeitgeber angefangen zu arbeiten meine Probezeit wahr am 15.02.2023 zu Ende. Mir wurde damals versprochen das man einen Willkommensbonus ausbezahlt bekommt nach der Probezeit. Am 10.02.23 bin ich ins Beschäftigungsverbot gekommen. Jetzt sagt mein Arbeitgeber das er mir diesen ...

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...