Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot in der Altenpflege

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Fr. Bader Leider habe ich nirgendwo Info über ein Beschäftigungsverbot in der Altenpflege gefunden und hoffe auf sie. Habe bei der Arbeit am Pat. viel Hebe ,streck und bück arbeit zu machen das mich sehr sehr anstrengt.Hinzu kommt auch der Psychische Stress da ich mit Menschen (die nicht immer einfach sind)zusammen arbeite. Ist in diesem Fall ein beschäftigungsverbot möglich? Ich liebe meine Arbeit und meine langjährigen Pat. sehr aber nun bin ich im 6.Monat und fühle mich total überfordert und ko. Zu dem arbeite ich in der ambulanten Pflege und bin im Dienst immer alleine so das ich keine Pause machen. ich hoffe sie können mir auskunft geben im vorraus vielen Dank. Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Melanie, Das MuSchG sagt dazu: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1, ... Desweiteren ist Mehrarbeit verboten: § 8 (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. ... (4) ...in Krankenpflege- und in Badeanstalten, ... dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

vieln Dank für ihre Hilfe Gruß Melanie


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr. Bader, ich arbeite Teilzeit als examinierte Altenpflegerin auf einem Gerontopsychiatrischen Bereich (beschützende/geschlossene Abteilung). Nun meine Frage: ich bin seit ca. 5 Wochen von meinem Frauenarzt krank geschrieben. Ich habe Angst, wenn ich in einer Woche wieder arbeiten muß. Ich wurde zwar im Dienstplan immer nur für ca. ...

Hallo Ich arbeite in der Altenpfle.Mein Arbeitgeber weiß jetzt seit 2 Wochen das ich Schwanger bin, zuerst hieß es sie brauchen die Bescheinigung, denn ohne die gelte ich als nicht schwanger. Musste dann am Samstag zu meiner Gyn. da ich immer mal wieder starke Schmerzen habe. Jetzt hat mein Arbeitgeber seit einer Woche die Bescheinigung, diese Woc ...

Hallo Frau Bader! Bei meiner 1. Schwangerschaft wurde aufgrund einer Zervixinsuffizienz zunächst eine AU geschrieben, später erfolgte eine Freistellung durch den AG (Seniorenheim). Trotz allem war der durch die ZI ein 3 monatiger Aufenthalt im Krankenhaus notwendig und es kam zu einer Frühgeburt. Bei meinem AG gab es inzwischen einen Wechse ...

Hallo Frau Bader, ich bin examinierte Altenpflegerin und arbeite auf einer Station für Junge Pflege ( Sind aber keine selbstständigen Bewohner) . Seit gestern weiß ich das ich schwanger bin noch recht früh. Ich habe meiner Ärztin mitgeteilt das ich auf Station einen agressiven und einen mit MRSA habe diese meinte ich soll zum Betriebsarzt. Dort ...

Sehr geehrte Frau Bader, Im August 2022 habe ich bei meinen jetzigen Arbeitgeber angefangen zu arbeiten meine Probezeit wahr am 15.02.2023 zu Ende. Mir wurde damals versprochen das man einen Willkommensbonus ausbezahlt bekommt nach der Probezeit. Am 10.02.23 bin ich ins Beschäftigungsverbot gekommen. Jetzt sagt mein Arbeitgeber das er mir diesen ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...