Katja32
Sehr geehrte Frau Bader, Im August 2022 habe ich bei meinen jetzigen Arbeitgeber angefangen zu arbeiten meine Probezeit wahr am 15.02.2023 zu Ende. Mir wurde damals versprochen das man einen Willkommensbonus ausbezahlt bekommt nach der Probezeit. Am 10.02.23 bin ich ins Beschäftigungsverbot gekommen. Jetzt sagt mein Arbeitgeber das er mir diesen Bonus nicht ausbezahlt, da die Probezeit nicht zu Ende gebracht worden ist. Nach meiner Erkenntnis ist es aber doch so das die Probezeit automatisch endet im Mutterschutz und nicht verlängert werden darf. Somit müsste er doch trotzdem mir den Bonus auszahlen oder liege ich da falsch ? Mit freundlichen Grüßen Frau König
Hallo, wo ist denn dieser Willkommensbonus geregelt? Tarifvertrag? Betriebsvereinbarung? Arbeitsvertrag? Betriebliche Übung? Und was steht dort genau drin? Liebe Grüße NB
Lena_1922
Was genau steht in der Betriebsvereinbarung - oft sind Menschen die nicht aktiv im Dienst sind ausgenommen - zu einem bestimmten Stichtag
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