Ricarda310
Guten Morgen & ein frohes Neues, mit Begeisterung durchstöbere ich viele ihrer Fragen & Antworten, doch leider bin ich zu keiner genauen Antwort auf meine Frage gelangt. Ich haben im März2020 unseren Sohn geboren & habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun möchte mein Chef mich eher zurück haben. Wir haben uns geeinigt, dass ich ab Oktober 2021 auf 450€ dazu gestoßen bin & im Januar 2022 (also 2 Monate eher) wieder meine alten Stundenzahl aufnehme. Nun möchten wir im Januar gerne unsere Kinderplanung fortführen. Durch Corona weiß ich nicht, ob ich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, da ich in einer Apotheke arbeite. Meine Frage; wenn ich im Januar direkt schwanger werden würde, wie würde mein Lohnersatz durch das Beschäftigungsverbot aussehen? Bisher gelesen habe ich, dass es aus den letzten 3 Monaten errechnet wird. Würde dann meine Aushilfstätigkeit, also die 450€ mit einberechnet werden? Oder wären es mein Gehalt ab Januar bzw wie vor der Elternzeit? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Voraus Liebe Gruße
Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Ricarda310
Vielen Dank für ihre Antwort. Also stimmt es nicht, das sich das BV aus den Gehalt der letzten 3 Monate zusammensetzt? Viele liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Das mit dem Durchschnitt zählt nur bei schwankenden Einkommen durch Zulagen Bei dir zählt das was lt aktuellen Vertrag gezahlt werden muss. Dauerhafte Erhöhungen müssen berücksichtigt werden
Ricarda310
Ohh vielen Dank.. jetzt ist meine letzte Frage auch geklärt. Dankeschön
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