Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot -> Gehalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot -> Gehalt?

Bea_1986

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Liebe Frau Bader, ich habe zwei Anliegen: 1.) Ich hätte zum 1.7.2011 meine neue Stelle (auf 2 Jahre befristet, Teilzeit) in einer Kindertagesstätte anfangen sollen. Am 29.06.2011 wurde mir jedoch ein Beschäftigungsverbot vom arbeitsmedizinischen Dienst erteilt. In dem Beschäftigungsverbot steht, dass ich nicht mehr mit Kindern unter drei Jahren arbeiten darf, wegen einem fehlenden Immunschutz. Mein Arbeitgeber konnte mir auch keine Alternative anbieten, weswegen ich meine neue Stelle nicht antreten konnte. Er hat mir dann auch nochmal ein generelles Beschäftigungsverbot schriftlich (am 30.6.) ausgesprochen und dies auch meiner Krankenkasse geschickt. Nun ist meine Frage: - Steht mir das volle Gehalt zu? - Wer muss mir mein Gehalt zahlen? Arbeitgeber oder Krankenkasse? In einem Telefonat wurde mir heute mitgeteilt, dass nun die Krankenkasse mein Gehalt zahlt (bisher hat mein Arbeitgeber gezahlt), aber man wisse nicht, ob mir noch das volle Gehalt gezahlt werde. 2.) In den ersten 8 Tagen (1.7. - 8.7.2011) war ich krank geschrieben. Gleichzeitig habe ich seit dem 30.6. ein generelles Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber hat mir für den Monat Juli weniger Gehalt gezahlt, mit der Begründung, die Krankenkasse würde mir für die ersten 8 Tage meiner Beschäftigung (Vertrag hat am 1.7. begonnen) Krankengeld zahlen. Ist das richtig? Mein Arbeitgeber hat leider den Fehler gemacht mich erst zum 9.7.2011 bei der Krankenversicherung anzumelden. Das soll jetzt korrigiert werden. Durch diesen Fehler hat die Krankenkasse mir nämlich gar nix gezahlt. Muss die Krankenkasse mir, nachträglich nach Korrektur der Anmeldung, für die 8 Tage das Krankengeld zahlen? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der AGmuss Ihnen das volle Gehalt zahlen, er bekommt es aber von der KK zurück 2. Puuuhhhh. ich denke schon, weil ja Versicherungspflicht in D besteht Liebe Grüsse, NB


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