Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot - Gehalt - ÖPNV Zuschuss gestrichen

Frage: Beschäftigungsverbot - Gehalt - ÖPNV Zuschuss gestrichen

peanut19

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Sehr geehrte Frau Bader, ich ich seit 3 Monaten im BV, seit dem letzen Monat im BV zahlt mein AG ohne vorab-Info den ÖPNV Zuschuss nicht mehr. Dies war bis dato ein fester, monatlicher Zuschuss für jeden AN. Die ÖPNV Karte/Abo wurde privat durch den AN gebucht, der AG überwies monatlich die Abo-Kosten zusammen mit dem Gehalt und ist auch auf dem Lohnzettel separat ausgewiesen. Auf Rückfrage meinte die Lohnbuchabteilung, die anderen Monate wären ihnen nur durchgerutscht und mir steht der Zuschuss nicht zu, da ich nicht mehr zur Arbeit fahre. Ist es nicht eher so, dass der Bezug regelmäßig ist und einen festen Gehaltsbestandteil darstellt - somit weitergezahlt werden muss? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, auf welcher Grundlage das ganze bezahlt wird. Wenn es tatsächlich eine Unterstützung zur Fahrt zur Arbeit ist, entfällt diese, da sie ja nicht zur Arbeit fahren. Wenn dies laut Arbeitsvertrag ein fest zu zahlender Bestandteil ist, muss er weiter zahlen. Liebe Grüße NB


Annimais

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Ja, der AG darf das Geld einbehalten, weil Pfand. Erst nach Rückgabe, ob nun freiwillig oder per Aufforderung, gibt es das Pfand zurück erstattet. Ich an deiner Stelle würde es unaufgefordert zurück geben. Alles Gute für dich!


Annimais

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Sorry, falscher Thread.


mellomania

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ja. du bist im bv und arbeitest nicht, warum solltest du dann einen zuschuss zur fahrkarte bekommen? das ist wie spritgeld. fällt ja auch weg


Mitglied inaktiv

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Wenn das eine Aufwandsentschädigung für die Fahrt zur Arbeit ist, dann muss der AG nicht zahlen, weil du ja nicht mehr zur Arbeit fährst. Genauso wie andere Aufwandsentschädigungen wegfallen.


peanut19

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Nachtrag, AG gewährt mir den Zuschuss weiterhin, da fester Bestandteil der Gehaltszahlung. Sachleistungen wie diese sind generell zu gewährleisten, wenn regelmäßig - z. B. auch ein Dienstwagen.


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