Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot für Minijob neben dem Studium?

Frage: Beschäftigungsverbot für Minijob neben dem Studium?

Pia ratlos

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 29 Jahre alt und habe einen Minijob im Krankenhaus als Krankenschwester. Seit drei Jahren studiere ich, sozusagen hauptberuflich, und im kommenden Sommersemester werde ich meine Abschlussarbeit schreiben. Aufgrund meiner Schwangerschaft, ich bin jetzt in der 15. SSW, kann mich das Krankenhaus nicht weiter beschäftigen, da ich nicht mehr zu 100% einsatzfähig bin und manche Arbeiten nicht mehr ausführen kann. Ich arbeitete überwiegend an Wochenenden, wo man pro Schicht nur zu zweit arbeitet. Es gäbe also kein Team um mich herum, dass meine "Schwächen" kompensieren könnte, nur "eine" andere Pflegekraft. Letzte Woche hatte ich eine Blutung. Deshalb hatte ich zunächst strenge Bettruhe einzuhalten und dann hat mich meine Gynäkologin für zwei Wochen krank geschrieben. Meine Frage ist nun, da ich zukünftig auf das Geld vom Krankenhaus verzichten muss, kann ich ein Beschäftigungsverbot erwirken, damit doch noch jeden Monat ein bisschen Geld reinkommt, obwohl ich nebenbei meinem Studium nachgehe? Mein Freund und ich bekommen seit vergangenem Herbst kein Bafög mehr und mussten bereits zwei Studienkredite aufnehmen. Ich freue mich auf Ihre Antwort, Pia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein Beschäftigungsverbot kann man nur bekommen wenn man arbeitet. Dieses kann, jenachdem worin der Grund für das BV liegt, vom Frauenarzt oder vom AG ausgestellt werden. Daher zuerst die Frage: War Deine Stelle im Krankenhaus befristet? Wenn nein, kann Dich Dein AG auch bei einem 400€ Job NICHT kündigen in der Schwangerschaft. Sollte er Dir keine Mutterschutztechnisch korrekte Arbeit anbieten können, dann kann der AG ein BV ausstellen. Dann bekommst Du Dein Geld weiter, und er dies erstattet. War der Arbeitsvertrag befristet und läuft aus, so hast Du keinen Anspruch auf ein BV. Ggf. kann der FA eines ausstellen, wenn der Grund für das BV die Schwangerschaft ist (also z.B. immer wiederkehrende frühzeitige Wehen). Dann müßte, wenn das BV bereits vor dem Ende der Beschäftigung ausgestellt war, die KK in Höhe des Krankengeldes zahlen. Du siehst also, ganz so einfach zu beantworten ist Deine Frage nicht. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo, ich habe beschäftigungsverbot für meine tätigkeit als physiotherapeutin bekommen. jetzt frage ich mich, ob es mir erlaubt ist eine ehrenamtliche tätigkeit durchzuführen, oder mich in einen studiengang einzuschreiben um meine freie zeit sinnvoll zu nutzen? danke schon jetzt für den tipp, anja

Guten Tag, warum sollte ein Studium während einem Beschäftigungsverbot nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt sein? Woher nehmen Sie diese Argumentation? Mit freundlichen Grüßen Tina

Moin! Folgendes Anliegen: Ich arbeite Vollzeit im Krankenhaus und bin jetzt überraschend schwanger geworden. Außerdem habe ich mich für ein Medizinstudium beworben, das ich gerne trotz alledem annehmen würde. Allerdings hat mich mein Betriebsarzt in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Kann ich trotzdem das Studium annehmen und wie s ...

Guten Tag, ich befinde mich in einer Zwickmühle. Zum September startet mein Studium. Um dieses antreten zu können, musste ich ein Auswahlverfahren bestehen und bin deshalb sehr glücklich darüber, angenommen worden zu sein. Die Verträge sind abgeschlossen, ich bin immatrikuliert. Mein Arbeitgeber ist informiert. Ich habe einen 35 h-Vertrag und wollt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...