Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot für Minijob neben dem Studium?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot für Minijob neben dem Studium?

Pia ratlos

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 29 Jahre alt und habe einen Minijob im Krankenhaus als Krankenschwester. Seit drei Jahren studiere ich, sozusagen hauptberuflich, und im kommenden Sommersemester werde ich meine Abschlussarbeit schreiben. Aufgrund meiner Schwangerschaft, ich bin jetzt in der 15. SSW, kann mich das Krankenhaus nicht weiter beschäftigen, da ich nicht mehr zu 100% einsatzfähig bin und manche Arbeiten nicht mehr ausführen kann. Ich arbeitete überwiegend an Wochenenden, wo man pro Schicht nur zu zweit arbeitet. Es gäbe also kein Team um mich herum, dass meine "Schwächen" kompensieren könnte, nur "eine" andere Pflegekraft. Letzte Woche hatte ich eine Blutung. Deshalb hatte ich zunächst strenge Bettruhe einzuhalten und dann hat mich meine Gynäkologin für zwei Wochen krank geschrieben. Meine Frage ist nun, da ich zukünftig auf das Geld vom Krankenhaus verzichten muss, kann ich ein Beschäftigungsverbot erwirken, damit doch noch jeden Monat ein bisschen Geld reinkommt, obwohl ich nebenbei meinem Studium nachgehe? Mein Freund und ich bekommen seit vergangenem Herbst kein Bafög mehr und mussten bereits zwei Studienkredite aufnehmen. Ich freue mich auf Ihre Antwort, Pia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ein Beschäftigungsverbot kann man nur bekommen wenn man arbeitet. Dieses kann, jenachdem worin der Grund für das BV liegt, vom Frauenarzt oder vom AG ausgestellt werden. Daher zuerst die Frage: War Deine Stelle im Krankenhaus befristet? Wenn nein, kann Dich Dein AG auch bei einem 400€ Job NICHT kündigen in der Schwangerschaft. Sollte er Dir keine Mutterschutztechnisch korrekte Arbeit anbieten können, dann kann der AG ein BV ausstellen. Dann bekommst Du Dein Geld weiter, und er dies erstattet. War der Arbeitsvertrag befristet und läuft aus, so hast Du keinen Anspruch auf ein BV. Ggf. kann der FA eines ausstellen, wenn der Grund für das BV die Schwangerschaft ist (also z.B. immer wiederkehrende frühzeitige Wehen). Dann müßte, wenn das BV bereits vor dem Ende der Beschäftigung ausgestellt war, die KK in Höhe des Krankengeldes zahlen. Du siehst also, ganz so einfach zu beantworten ist Deine Frage nicht. LG Sabine


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