Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Studium

Frage: Beschäftigungsverbot und Studium

Nickit92

Beitrag melden

Moin! Folgendes Anliegen: Ich arbeite Vollzeit im Krankenhaus und bin jetzt überraschend schwanger geworden. Außerdem habe ich mich für ein Medizinstudium beworben, das ich gerne trotz alledem annehmen würde. Allerdings hat mich mein Betriebsarzt in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Kann ich trotzdem das Studium annehmen und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus. Muss ich es dem Arbeitgeber melden, der ja theoretisch keinen Schaden daraus bezieht?! Mit freundlichen Grüßen! N.T.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich versteh jetzt nicht so ganz, was wäre, wenn Sie nicht schwanger geworden wären. Sie arbeiten Vollzeit und wollen Medizin studieren. Dafür müssen sehr kündigen. Wenn Sie also jetzt einen Studienplatz erhalten, müssen Sie eben auch kündigen. Denn der Arbeitgeber könnte Sie ja rein theoretisch jederzeit umsetzen. Sie stehen ihm ja aber gar nicht mehr zur Verfügung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Beschäftigungsverbot kann jederzeit von seiten des Arbeitgebers beendet werden, wenn er für dich eine Ersatztätigkeit findet. (Was in Krankenhäusern durchaus sehr üblich ist, die Ersatztätigkeit.) Schaden hat der Arbeitgeber auf jeden Fall, denn die Kasse erstattet nur die regelmäßigen Lohnbestandteile, nicht die Sonderzahlungen und nicht den anfallenden Urlaub, und nicht die Kosten für die Wiederbesetzung der Stelle. Unter dem Vorbehalt, jederzeit wieder am Arbeitsplatz einspringen zu müssen, kannst du dir das überlegen. Ein Studium dauert aber nicht nur 6 Monate, und was ist dann, mit Kind? Im Medizinstudium wird es mit den Praktika genauso schwierig wie bei deiner jetzigen Arbeitsstelle, wenn du schwanger bist.


Port

Beitrag melden

Blödsinn Uriah! Praktika hat man in den ersten paar Semestern nur wenige, wenn überhaupt (ich spreche aus Erfahrung). Die kann man auch schieben, dann hat man eben diesen einen Schein nicht erlangt und liefert ihn nach. Wobei ich bei einer examinierten Krankenschwester davon ausgehe, dass sie überhaupt kein Krankenhauspraktikum machen muss, denn das kann sie ja schon alles. Welche weiteren Praktika fallen Dir da sonst noch ein? Mir keine, zumindest bis zum Physikum nicht und das findet in der Regel nach dem 4. Semester statt.


-Talia-

Beitrag melden

Wie hast du dir das denn vorgestellt, wenn du nicht schwanger geworden wärst? Vollzeitarbeiten und Vollzeit-Studium geht nicht. Du müsstest also eh auf max 20h runter (und würdest dann im BV natürlich nur das Teilzeitgehalt bekommen.) Zu den Praktika: Ich weiß nicht genau, was es da in der Vorklinik gibt, aber Chemie, Physik, Biochemie... dürfte problematisch sein in der Schwangerschaft (und auch in der Stillzeit), der Präpkurs auch. Du könntest halt alles „Theoretische“ machen.


Nickit92

Beitrag melden

Ja natürlich wäre ich runtergegangen mit den Stunden - geht ja sonst nicht bin ja nicht ganz doof Und ja ich kann alles theoretische machen und das praktische Nachholen. Dürfte ja nicht so schwer sein! Dann studiere ich halt ein Jahr länger, das macht ja erstmal nichts. Schwangerschaft war ja so nunmal nicht geplant. Jetzt ist sie jedoch da - deswegen werde ich aber ja nicht komplett meine Träume aufgeben müssen Und mein Partner ist da sehr unterstützend!


-Talia-

Beitrag melden

Es hört sich in deiner Frage so an, als würdest du jetzt einfach das BV „nehmen“ und das entsprechende Vollzeit- Gehalt und dann „nebenbei“ studieren wollen. Und das geht natürlich nicht. Vollzeit arbeiten (und das BV zählt wie Vollzeit arbeiten) und Vollzeit studieren schließt sich aus. Die Frage, ob du deinem AG melden musst, dass du jetzt studierst, erübrigt sich also, weil du eh deine Stunden deutlich runter schrauben musst- ob schwanger oder nicht. Hast du denn auch schon die Zulassung fürs Studium bekommen (du schreibst nur, du hättest dich beworben)?


mellomania

Beitrag melden

du wärst im vorteil und das geht nicht. daher musst du entweder deine stunden reduzieren um zu studieren und dann eben das reduzierte bv oder nicht reduzieren, voll bv aber kein studium.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

hallo, ich habe beschäftigungsverbot für meine tätigkeit als physiotherapeutin bekommen. jetzt frage ich mich, ob es mir erlaubt ist eine ehrenamtliche tätigkeit durchzuführen, oder mich in einen studiengang einzuschreiben um meine freie zeit sinnvoll zu nutzen? danke schon jetzt für den tipp, anja

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 29 Jahre alt und habe einen Minijob im Krankenhaus als Krankenschwester. Seit drei Jahren studiere ich, sozusagen hauptberuflich, und im kommenden Sommersemester werde ich meine Abschlussarbeit schreiben. Aufgrund meiner Schwangerschaft, ich bin jetzt in der 15. SSW, kann mich das Krankenhaus nicht weiter beschäf ...

Guten Tag, warum sollte ein Studium während einem Beschäftigungsverbot nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt sein? Woher nehmen Sie diese Argumentation? Mit freundlichen Grüßen Tina

Guten Tag, ich befinde mich in einer Zwickmühle. Zum September startet mein Studium. Um dieses antreten zu können, musste ich ein Auswahlverfahren bestehen und bin deshalb sehr glücklich darüber, angenommen worden zu sein. Die Verträge sind abgeschlossen, ich bin immatrikuliert. Mein Arbeitgeber ist informiert. Ich habe einen 35 h-Vertrag und wollt ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...