Frage:
Beschäftigungsverbot und Studium
Moin!
Folgendes Anliegen:
Ich arbeite Vollzeit im Krankenhaus und bin jetzt überraschend schwanger geworden.
Außerdem habe ich mich für ein Medizinstudium beworben, das ich gerne trotz alledem annehmen würde.
Allerdings hat mich mein Betriebsarzt in ein Beschäftigungsverbot geschickt.
Kann ich trotzdem das Studium annehmen und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus. Muss ich es dem Arbeitgeber melden, der ja theoretisch keinen Schaden daraus bezieht?!
Mit freundlichen Grüßen!
N.T.
von
Nickit92
am 04.08.2019, 07:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
Hallo,
ich versteh jetzt nicht so ganz, was wäre, wenn Sie nicht schwanger geworden wären. Sie arbeiten Vollzeit und wollen Medizin studieren. Dafür müssen sehr kündigen.
Wenn Sie also jetzt einen Studienplatz erhalten, müssen Sie eben auch kündigen. Denn der Arbeitgeber könnte Sie ja rein theoretisch jederzeit umsetzen. Sie stehen ihm ja aber gar nicht mehr zur Verfügung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
Das Beschäftigungsverbot kann jederzeit von seiten des Arbeitgebers beendet werden, wenn er für dich eine Ersatztätigkeit findet. (Was in Krankenhäusern durchaus sehr üblich ist, die Ersatztätigkeit.)
Schaden hat der Arbeitgeber auf jeden Fall, denn die Kasse erstattet nur die regelmäßigen Lohnbestandteile, nicht die Sonderzahlungen und nicht den anfallenden Urlaub, und nicht die Kosten für die Wiederbesetzung der Stelle.
Unter dem Vorbehalt, jederzeit wieder am Arbeitsplatz einspringen zu müssen, kannst du dir das überlegen. Ein Studium dauert aber nicht nur 6 Monate, und was ist dann, mit Kind? Im Medizinstudium wird es mit den Praktika genauso schwierig wie bei deiner jetzigen Arbeitsstelle, wenn du schwanger bist.
Mitglied inaktiv - 04.08.2019, 09:13
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
Blödsinn Uriah! Praktika hat man in den ersten paar Semestern nur wenige, wenn überhaupt (ich spreche aus Erfahrung). Die kann man auch schieben, dann hat man eben diesen einen Schein nicht erlangt und liefert ihn nach. Wobei ich bei einer examinierten Krankenschwester davon ausgehe, dass sie überhaupt kein Krankenhauspraktikum machen muss, denn das kann sie ja schon alles.
Welche weiteren Praktika fallen Dir da sonst noch ein? Mir keine, zumindest bis zum Physikum nicht und das findet in der Regel nach dem 4. Semester statt.
von
Port
am 04.08.2019, 11:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
Wie hast du dir das denn vorgestellt, wenn du nicht schwanger geworden wärst? Vollzeitarbeiten und Vollzeit-Studium geht nicht. Du müsstest also eh auf max 20h runter (und würdest dann im BV natürlich nur das Teilzeitgehalt bekommen.)
Zu den Praktika:
Ich weiß nicht genau, was es da in der Vorklinik gibt, aber Chemie, Physik, Biochemie... dürfte problematisch sein in der Schwangerschaft (und auch in der Stillzeit), der Präpkurs auch. Du könntest halt alles „Theoretische“ machen.
von
-Talia-
am 04.08.2019, 15:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
Ja natürlich wäre ich runtergegangen mit den Stunden - geht ja sonst nicht bin ja nicht ganz doof
Und ja ich kann alles theoretische machen und das praktische Nachholen. Dürfte ja nicht so schwer sein! Dann studiere ich halt ein Jahr länger, das macht ja erstmal nichts.
Schwangerschaft war ja so nunmal nicht geplant. Jetzt ist sie jedoch da - deswegen werde ich aber ja nicht komplett meine Träume aufgeben müssen
Und mein Partner ist da sehr unterstützend!
von
Nickit92
am 04.08.2019, 21:03
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
Es hört sich in deiner Frage so an, als würdest du jetzt einfach das BV „nehmen“ und das entsprechende Vollzeit- Gehalt und dann „nebenbei“ studieren wollen. Und das geht natürlich nicht. Vollzeit arbeiten (und das BV zählt wie Vollzeit arbeiten) und Vollzeit studieren schließt sich aus. Die Frage, ob du deinem AG melden musst, dass du jetzt studierst, erübrigt sich also, weil du eh deine Stunden deutlich runter schrauben musst- ob schwanger oder nicht. Hast du denn auch schon die Zulassung fürs Studium bekommen (du schreibst nur, du hättest dich beworben)?
von
-Talia-
am 05.08.2019, 13:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Studium
du wärst im vorteil und das geht nicht. daher musst du entweder deine stunden reduzieren um zu studieren und dann eben das reduzierte bv oder nicht reduzieren, voll bv aber kein studium.
von
mellomania
am 05.08.2019, 14:09