Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Corona Krankenschwester?

Frage: Beschäftigungsverbot Corona Krankenschwester?

Inali

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich mache mir Sorgen über die aktuelle Situation und meine Schwangerschaft. Alle meine Kolleginnen und Bekannten, die in der Corona Pandemie schwanger waren oder sind wurden von ihren Gynäkologen ins BV geschickt. Meine Gynäkologin weigert sich aber und ich kann mir das nicht erklären. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft, da ich bis zur 12 SSW warten wollte. Ich bin Krankenschwester auf einer chirurgischen Station einer Uniklinik. Wie sind die aktuellen Regelungen bezüglich Corona und Mutterschutz? Ich mache mir wirklich Sorgen, denn ich könnte mir vorstellen, dass auch der Betriebsarzt mir kein BV erteilen wird. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zuständig ist der AG. Der muss prüfen, ob eine Gefährdungssituation vorliegt. Corona gehört allgemein nicht dazu. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ein BV aufgrund der Arbeitsstätte muss vorrangig vom Arbeitgeber ausgestellt werden, von daher hat deine Ärztin Recht. Informiere den Arbeitgeber und der muss sofort prüfen, ob dein Arbeitsplatz gefährlich ist und wenn ja, ob er dich stattdessen in einem sicheren Bereich einsetzen kann. Erst wenn er das nicht kann, bekommst du ein BV. Nur weil andere Ärzte falsche BVs ausstellen ist das für deine Ärztin kein Grund, ebenfalls gegen das Recht zu verstoßen. ;) Corona alleine ist laut einhelliger medizinischer Meinung übrigens kein Grund für ein BV.


Meyla

Beitrag melden

Das ist Aufgabe deines AG, nicht der Gyn. Von daher macht sie alles richtig. Solange du nichts bekannt gibst, darfst du keinen Schutz erwarten.


Felica

Beitrag melden

Du siehst aktuell selbst keine Gefährdung? Oder warum wartest du? Weil wenn du doch so gefährdet bist das du ein BV erwartest, warum sagst du dann nichts damit dir der entsprechende Schutz auch gewährt werden kann? Sehe es mal von der Seite aus. Dein Arzt hat zudem Recht, das würde seine Kompetenzen überschreiten. Dein AG ist in der Pflicht, der aber nichts weiß weil du es ihm nicht sagst.


mellomania

Beitrag melden

arbeitsplatzbezogene BV, was das eben ist, darf sie nicht ausstellen. das obliegt alleine dem AG. was deine bekannten haben ist völlig irrelevant. es geht um dich und deinen arbeitsplatz. wenn du deine Schwangerschaft nicht bekanntgibst, fällst du nicht unters mutterschutzgesetzt. das obliegt wiederum dir. ich würd das bekannmachen und gut. AG handelt dann so wie er muss und darf. verstehe dein problem irgendwie nicht..


Meyla

Beitrag melden

Das sieht das RKI und sämtliche Kliniken anders.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend müsste jetzt so in der 5. Woche seinwar noch nicht beim arzt und auch sonst nirgends.bin krankenschwester im nachtdienst in einer rehaklinik...seit meiner ausbildung arbeite ich nur im nachtdienst der tagdienst wäre für mich unvorstellbar.wenn ich jetzt bald sagen muss dass ich schwanger bin darf ich nachts nicht mehr arbeiten aber a ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 10 ssw und bin als Krankenschwester auf einer Station der Inneren Medizin tätig. Unser Patientengut sind alte, pflegebedürftige manchmal auch demente Patienten die teilweise sehr pflegeaufwendig sind. Wir haben teilweise auch Isolationen wegen sämtlichen infektiösen Krankheiten wie Noro Virus, MRSA, Influen ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann?  Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung e ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...