ninaaahamburg
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann? Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung einfach erhöht (31,50/h) und mein Hauptjob zahlt eine "Pauschale" (glatt 500€ als Zuschläge) Kann das alles so stimmen?
Hallo, bei einem Steuerberater. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du bist ja Krankenschwester und erhältst normalerweise Schichtzulagen, für Nachtarbeit, Wochenende usw. Vielleicht liegt das im BV niedrigere Gehalt auch daran, dass im BV diese Zulagen versteuert werden müssen. Das ist aber andererseits für das Elterngeld besser, da für die Berechnung nur das zu versteuernde Einkommen genommen wird. Im Minijob erhältst du nun mehr Geld als vorher? Hättest du auch ohne BV eine Gehaltserhöhung bekommen? Jetzt habe ich noch mal nachgelesen. Dein Problem ist das Brutto-Gehalt. Mir hat im BV die Krankenkasse weitergeholfen, als mein Arbeitgeber falsch ausgezahlt hat. Eigentlich müsste dein Gehalt im BV auch jeden Monat gleich sein. LG luvi
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 10 ssw und bin als Krankenschwester auf einer Station der Inneren Medizin tätig. Unser Patientengut sind alte, pflegebedürftige manchmal auch demente Patienten die teilweise sehr pflegeaufwendig sind. Wir haben teilweise auch Isolationen wegen sämtlichen infektiösen Krankheiten wie Noro Virus, MRSA, Influen ...
Guten Tag Frau Bader, ich mache mir Sorgen über die aktuelle Situation und meine Schwangerschaft. Alle meine Kolleginnen und Bekannten, die in der Corona Pandemie schwanger waren oder sind wurden von ihren Gynäkologen ins BV geschickt. Meine Gynäkologin weigert sich aber und ich kann mir das nicht erklären. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts vo ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
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