Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bzw. AU - finanzielle Auswirkungen?

Frage: Beschäftigungsverbot bzw. AU - finanzielle Auswirkungen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich bin jetzt die 5. Woche krankgeschrieben, da die SS durch IVF zustande gekommen ist und ich eine Plazenta praevia habe - Risikoschwangerschaft also. diverse größere und kleinere Problemchen habe ich schon seit Beginn der SS. Auf ein Beschäftigungsverbot angesprochen, meinte meine FÄ, das ginge nur bei Problemen am Arbeitsplatz, ich sei "richtig" krank und deshalb würde sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben. Der beginnt Anfang November, Kaiserschnitt wird wohl Anfang Dezember sein - falls solange alles gutgeht. Die Krankenkasse meint nun, daß ich für die Zeit, die über 6 Wochen hinausgeht mit der AU, Krankengeld erhalte, aber während des Mutterschutzes keine finanziellen Einbußen hätte, weil da der Arbeitgeber wieder zahlt. Ist für mich insofern extrem wichtig, als wir dieses Jahr von einer Finanzkatastrophe in die andere fallen und wir es uns schlicht nicht leisten können, auf 2 Sonderzahlungen, die im Sept. bzw. Dez. anstehen, zu verzichten! Z. B. verloren wir einen Prozeß auf mehr Kindesunterhalt von der Exfrau meines Mannes mit der Begründung des Richters, ich sei "selbst schuld, wenn ich blöd genug gewesen sei, einen geschiedenen Vater von 2 Kindern zu heiraten" - wörtlich!!) Die Klage kam übrigens zeitgleich mit dem positiven SS-Test... Ist die Info der FÄ richtig, daß ein Besch.-Verbot nur bei betriebsbedingten Problemen in Frage kommt? Und die Auskunft der KK, daß ich - außer in den ca. 6 Wochen, in denen ich dann Krankengeld bekommen würde - keine finanziellen Einbußen habe? Ziemlich blöde Geschichte, ich weiß, trotzdem vielen Dank im voraus für Ihre Antwort :-).. Emily


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Emily, schwarze Scharfe gibt es immer! Nicht über den Richter ärgern :-) lieber auf das Baby freuen und es sich gut gehen lassen. Ich wünsche Ihnen, daß es alles klappt! In meinem Kommentar steht zu Ihrem Problem, daß der Arzt entscheiden muß, ob es sich um eine Krankheit handelt oder es schwangerschaftsbedingte Beschwerden sind. Nach Ihrer Schilderung handelt es sich nicht um ein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankheit. Die KK zahlt nach 6 Wo. Krankengeld, außerdem das Mutterschaftsgeld. Wenn der Lohn das Mutterschaftsgeld übersteigt, hat der AG die Diff. zu tragen- unabhängig davon, ob Sie vorher krank waren. N. Bader


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...