Mitglied inaktiv
Ich bin jetzt die 5. Woche krankgeschrieben, da die SS durch IVF zustande gekommen ist und ich eine Plazenta praevia habe - Risikoschwangerschaft also. diverse größere und kleinere Problemchen habe ich schon seit Beginn der SS. Auf ein Beschäftigungsverbot angesprochen, meinte meine FÄ, das ginge nur bei Problemen am Arbeitsplatz, ich sei "richtig" krank und deshalb würde sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben. Der beginnt Anfang November, Kaiserschnitt wird wohl Anfang Dezember sein - falls solange alles gutgeht. Die Krankenkasse meint nun, daß ich für die Zeit, die über 6 Wochen hinausgeht mit der AU, Krankengeld erhalte, aber während des Mutterschutzes keine finanziellen Einbußen hätte, weil da der Arbeitgeber wieder zahlt. Ist für mich insofern extrem wichtig, als wir dieses Jahr von einer Finanzkatastrophe in die andere fallen und wir es uns schlicht nicht leisten können, auf 2 Sonderzahlungen, die im Sept. bzw. Dez. anstehen, zu verzichten! Z. B. verloren wir einen Prozeß auf mehr Kindesunterhalt von der Exfrau meines Mannes mit der Begründung des Richters, ich sei "selbst schuld, wenn ich blöd genug gewesen sei, einen geschiedenen Vater von 2 Kindern zu heiraten" - wörtlich!!) Die Klage kam übrigens zeitgleich mit dem positiven SS-Test... Ist die Info der FÄ richtig, daß ein Besch.-Verbot nur bei betriebsbedingten Problemen in Frage kommt? Und die Auskunft der KK, daß ich - außer in den ca. 6 Wochen, in denen ich dann Krankengeld bekommen würde - keine finanziellen Einbußen habe? Ziemlich blöde Geschichte, ich weiß, trotzdem vielen Dank im voraus für Ihre Antwort :-).. Emily
Liebe Emily, schwarze Scharfe gibt es immer! Nicht über den Richter ärgern :-) lieber auf das Baby freuen und es sich gut gehen lassen. Ich wünsche Ihnen, daß es alles klappt! In meinem Kommentar steht zu Ihrem Problem, daß der Arzt entscheiden muß, ob es sich um eine Krankheit handelt oder es schwangerschaftsbedingte Beschwerden sind. Nach Ihrer Schilderung handelt es sich nicht um ein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankheit. Die KK zahlt nach 6 Wo. Krankengeld, außerdem das Mutterschaftsgeld. Wenn der Lohn das Mutterschaftsgeld übersteigt, hat der AG die Diff. zu tragen- unabhängig davon, ob Sie vorher krank waren. N. Bader
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