Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Frage: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Sonnenblume1982

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin in der 16. SSW schwanger und kämpfe von Beginn an mit Blutungen unterschiedlicher Stärke. Nun bin ich bis Dienstag krankgeschrieben und mein Arzt sagt, dass er mir - wenn ich für den Job mobil sein muss - ein BV ausstellen wird. Ich würde aber gerne im Homeoffice arbeiten. Kann ein BV auch so ausgestellt werden, dass aus ihm hervorgeht, dass Homeoffice-Arbeiten vom Laptop in Ordnung sind, aber Reisen und langes Sitzen am Schreibtisch nicht erlaubt sind? Mein Arbeitgeber würde mich grundsätzlich vom Homeoffice aus arbeiten lassen, möchte das intern aber vernünftig kommunizieren und möchte etwas Schriftliches darüber haben. Der Hintergrund ist der, dass sonst andere nicht-schwangere Mitarbeiter auch davon Gebrauch machen möchten, zuhause zu arbeiten. Ich bin von diesem Job abhängig, denn wenn ich im Rahmen meiner Tätigkeit keine Anträge generiere, werde ich nicht verlängert werden, sodass ich im Juni arbeitslos bin. Sollte ich also das Kind verlieren, stehe ich ohne Job und alles da. Ich muss also vom Homeoffice aus versuchen zu arbeiten, damit ich eine Chance auf Beschäftigung habe. Liebe Grüße aus Hamburg Sonnenblume


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihr Problem an der Stelle ist, dass hier nicht das BV, sondern die Krankschreibung das richtige Mittel ist. Bei einem BV kann der FA aber auch Einschränkungen wie homeoffice anordnen - aber da muss es driftige Gründe haben. Liebe Grüße NB


Sonnenblume1982

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, aber wenn ich krankgeschrieben bin und Krankengeld beziehe, darf ich doch nicht arbeiten, oder? Ich muss arbeiten, egal wie, da ich sonst meinen Job verliere, wenn ich keine Gelder einwerbe. Ich bin also davon abhängig, dass ich diesen Job - wie auch immer - ausführe, da ich sonst durch die Schwangerschaft Nachteile habe. Ohne SS hätte ich ja ganz normal arbeiten können. Oder kann mir mein Gyn ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? LG Sonnenblume


Lina_100

Beitrag melden

Sie sind schwanger und können nicht gekündigt werden. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe ich das richtig, Du hast einen befristeten Vertrag der im Juni ausläuft? Weil, ist der unbefristet, dann kann man dir nicht kündigen. Blutungen sind eher ein Grund eine Krankschreibung, ein BV kann aber ausgesprochen werden. Der Arzt kann aber zB auch sagen, er stellt ein BV aus welches auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist. ABER !!! welcher AG lässt sich von seinen Mitarbeitern vorschreiben wie er seine Personalführung zu machen hat? Dein Ag kann hingehen - von sich aus - und sagen, ich setzte Fr Sonnenblume für die Dauer von blablabla rein in Homeoffice ein. Dafür benötigt er keinerlei Begründung oder Rechtfertigung, er ist der Boss !!! Und wenn er mag kann er noch in den Akten vermerken, das diese Besonderheit aufgrund er aktuellen gesundheitlichen Einschränkungen stattfindet und auch auf diese begründet sind. Wenn dann einer der Kollegen meint irgendwann aufmucken zu wollen, kann es ihm völlig egal sein. Und dir drücke ich ganz fest beide Daumen das alles glatt geht und das dein AG den nötigen Arsch in der Hose hat sich gegen seine Angestellten durchzusetzen.


Sonnenblume1982

Beitrag melden

Nein. Ums Kündigen geht es ja nicht. Sondern darum, dass eine Weiterbeschäftigung nur dann möglich ist, wenn ich Gelder einwerbe. Und wenn ich nicht arbeiten darf, kann ich keine Gelder einwerben. Ja. Ich weiß. Er kann das einfach bestimmen. Warum er sich nicht traut, weiß ich nicht. Er hat Angst vor manchen Mitarbeitern. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...