Mitglied inaktiv
Hallo und guten Tag! Meine Frau befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis (2 Jahre mit Ablauf zum 31.12.2002). Nun ist sie in der 13. Schwangerschaftswoche. Der behandelnde Arzt erwägt aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Nun meine Fragen: 1) Wie berechnet sich das Arbeitsentgelt? (Die Regelung mit den Durchschnittsgehältern sind uns nicht ganz verständlich) 2) Kann der Arzt bis zur Geburt (Ende November) ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Muß der Arbeitgeber bis dahin zahlen? 3) Ein jeder Arbeitnehmer möchte sich (in der Schwangerschaft) "vernünftig" und "ordentlich" von seinem Arbeitgeber trennen. Kann der Arbeitgeber in dem Arbeitszeugnis "seinen Unmut" über die Art und Weise der Arbeitsbeendigung durch versteckte (schlechte) Beurteilungen äußern? Wird sie für den Zeitraum der Beschäftigung (17 Monate) beurteilt? Würden uns über eine Antwort sehr freuen. Liebe Grüße.
Lieber Michael, 1. Es wird der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate zu Grunde gelegt. Auch Provision etc. zählen dazu, wenn sie nicht vorübergehend gezahlt werden. Wenn es Probleme gibt, hilft Ihnen die KK. 2. Klar 3.Ein Anspruch auf Zeugnis besteht immer. Wenn das Zeugnis schlecht ist, kann Sie ein neues verlangen oder klagen Gruß, NB
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