mimimetus
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage undzwar, ich war vom 01.04.2017 bis zum 07.04.2017 Krankgeschrieben. Vom 10. bis zum 13. April habe ich gearbeitet. Dann war ja das verlängerte Wochenende ( Kafreitag...OsterMontag) Dann wurde ich vom 18.04.2017 - 28.04.2017 wieder Krankgeschrieben. So da ich in einem Gefärdeten Bereich arbeite und meine Chefin nichts anderes für mcih in Aussicht hatte hat sie mir nun vor einigen tagen das BV rückwirkend zum 18.04.2017 ausgestellt. Ich habe heute mein Gehalt erhalten und es war etwas mehr als die hälfte von dem Was ich sonst bekomme. Eine LOhnabrechnung habe ich noch nicht. Woran kann das liegen? Kann es sein dass Sie die AU nur vom anfang des Monats bis zum 18. berechnet hat und mir das Gehalt überwiesen hat? Auf meine Anrufe und Mails antwortet leider niemand. Ich bin gerade etwas verzweifelt. Vielen Dank schonmal im Vorraus. LG
Hallo, die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Und man kann ein Beschäftigungsverbot auch nicht rückwirkend ausstellen. Wesentlich ist aber, dass auch die Erkrankung in den ersten sechs Wochen keinerlei Änderung im Lohn bringt, sodass Sie den vollen Lohn erhalten müssten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Eine AU geht immer einem BV vor. Aufgrund welcher Diagnose warst Du krankgeschrieben ? Ein BV kann man nicht rückwirkend ausstellen.
Mitglied inaktiv
Du warst bis 28.4. krank geschrieben und das hat Vorrang. Das BV greift daher frühestens ab 29.04., jedoch wäre die Voraussetzung, dass eine korrekte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und das BV aus der Gefährdungsbeurteilung resultiert. Ich würde erst mal die Lohnabrechnung abwarten und dann sehen was dir ausgezahlt wurde.
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