Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich würde mich über eine Antwort auf die beiden folgenden Fragen sehr freuen: Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass eine Teilzeitbeschäftigung, die während der Elternzeit von zwei Kindern überwiegend von zu Hause erledigt wurde, künftig in der Elternzeit des dritten Kindes ausschließlich vor Ort in der Firma erbracht werden muss? Ist es möglich, während der Elternzeit zwei Verträge beim bisherigen Arbeitgeber ruhen zu lassen (befristeter Teilzeit- und unbefristeteter Vollzeitvertrag) und parallel in Teilzeit für einen zweiten Arbeitgeber (Homeoffice möglich) zu arbeiten? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße, Yvi*
Hallo, 1. Das kommt zum einen auf den Vertrag und dessen Gültigkeit an, zum anderen auf seine Gründe 2.Wenn der TZ vertrag sich auf die EZ bezieht, kann er nur gekündigt werden, es sei denn, der Ag stimmt zu (was den Vertrag ja trotzdem überflüssig macht) Gruß, NB
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18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt... Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...
Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Hallo Frau Bader, ich möchte während meiner EZ bei einem anderen AG arbeiten, da die Arbeitszeiten und -bedingungen besser sind. Kann der aktuelle AG dem widersprechen, indem er argumentiert, dass er mir ähnliche Arbeitszeiten anbieten könnte? Eine Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt von meiner Seite ist kompliziert, da ich wegen einer Fortbildun ...
Hallo Frau Bader. Ich möchte während der EZ bei einem anderen AG arbeiten, weil die Zeiten und Bedingungen besser sind. Kündigen bei meinem jetzigen AG kann ich aktuell nicht, weil ich eine Rückzahlungsvereinbarung im Rahmen einer Fortbildung unterschrieben habe. Die Aussage war, dass ich so lange EZ nehmen soll, bis die Zeit vorbei ist. Ka ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 11.02.2025 meine Sohn zur Welt gebracht und beziehe bis Februar 2026 Elterngeld. Meine Elternzeit war ursprünglich bis Ende August geplant, da ich erst danach eine Betreuung für meinen Sohn habe. Nun bin ich jedoch unerwartet schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich Ende September. Für die Z ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
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