Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte im November und Dezember jeweils 12 Tage sowie im Januar 5 Tage unbezahlten Urlaub. Die restliche Zeit habe ich normal gearbeitet. Meine Frage ist nun, ob bei einem Berufsverbot (bei Schwangerschaft) das normale Gehalt oder das durch den unbezahlten Urlaub reduzierte Gehalt zu Grunde gelegt wird? Für die Berechnung wird ja das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt. Gilt dies ab Eintritt der Schwangerschaft oder ab Aussprechen des Berufsverbots? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
von Perle2023 am 16.01.2023, 15:56