Perle2023
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte im November und Dezember jeweils 12 Tage sowie im Januar 5 Tage unbezahlten Urlaub. Die restliche Zeit habe ich normal gearbeitet. Meine Frage ist nun, ob bei einem Berufsverbot (bei Schwangerschaft) das normale Gehalt oder das durch den unbezahlten Urlaub reduzierte Gehalt zu Grunde gelegt wird? Für die Berechnung wird ja das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt. Gilt dies ab Eintritt der Schwangerschaft oder ab Aussprechen des Berufsverbots? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, Sie bekommen in einem BV das, was Sie ohne erhalten würden. Liebe Grüße NB
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Guten Tag, meine Frau ist im 2. Monat schwanger und bekommt nun voraussichtlich ein Berufsverbot. Sie hatte vor Beginn der Schwangerschaft zwei Monate unbezahlten Urlaub. Nun ist unsere Frage, ob quasi nur das eine Gehalt in die Berechnung des "Berufsverbots-Gehalt" fließt, da als Grundlage die drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn genommen ...
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