neuesglueck
Guten Tag, meine Frau ist im 2. Monat schwanger und bekommt nun voraussichtlich ein Berufsverbot. Sie hatte vor Beginn der Schwangerschaft zwei Monate unbezahlten Urlaub. Nun ist unsere Frage, ob quasi nur das eine Gehalt in die Berechnung des "Berufsverbots-Gehalt" fließt, da als Grundlage die drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn genommen werden. Vielen Dank für Ihre Hilfe Liebe Grüße Stefan
Hallo, Frage ist ja, ob der unbezahlte Urlaub jetzt beendet ist. Ansonsten hat sie keinen Anspruch auf Leistungen, durch die Schwangerschaft endet ja nicht unbezahlte Urlaub. Sollte der unbezahlte Urlaub tatsächlich schon zu Ende sein, bekommt sie den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte im November und Dezember jeweils 12 Tage sowie im Januar 5 Tage unbezahlten Urlaub. Die restliche Zeit habe ich normal gearbeitet. Meine Frage ist nun, ob bei einem Berufsverbot (bei Schwangerschaft) das normale Gehalt oder das durch den unbezahlten Urlaub reduzierte Gehalt zu Grunde gelegt wird? Für die Berechnu ...
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Hallo liebe Frau Rechtsanwältin, ich habe folgende Frage Ich arbeite im medizinischen Bereich hauptsächlich im Nachtdienst die natürlich sehr gut bezahlt werden. Meine Frage ist wenn ich schwanger werden würde wie genau wird dann im Berufsverbot mein Mutterschutzgeld gezahlt? Ich habe oft gelesen das der Durchschnitt der letzten 3 Monat ...
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