Frage: Berufsverbot

Hallo und schöne Feiertage, habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen das meine Versicherung am 12.11.2022 beendet wurde. Dies habe ich natürlich am Anfang nicht verstanden. Mein Sohn ist am 13.11.2022 3 Jahre alt geworden. Hatte Elternzeit für drei Jahre genommen schön und gut. Habe aber nachdem er 22 Monate Alt war als minijoberin wieder bei meiner Arbeitgeber gearbeitet. Hier der haken : habe laut ( damals) meinen Arbeitgeber neuen vertag für die Zeit bekommen also Elternzeit habe damals drauf angesprochen das ich meine Vollzeitstelle behalten möchte es hieß ja sie haben die Stelle noch wir müssen aber gesetzlich neuen vetrag vereinbaren. natürlich habe ich meinen vetrag gelesen und da stand ja das die vorherigen Vereinbarungen nicht mehr zählen, habe es auch direkt angesprochen es hieß ah das sind doch zwei Firmen die er hat du machst den neuen vetrag mit ek dein vorheriger vetrag war bei co.kg also ist es egal vertrauen sie mir nicht oder was natürlich habe ich dann nicht mehr gedacht und habe unterschrieben. Ich weiß bin wirklich dumm Bin aber aktuell wieder schwanger und seit September in Berufsverbot und stehe da und weiß wirklich nicht was ich machen soll. Eine Familien Versicherung wäre möglich aber es ärgert mich das mein vetrag einfach so nichtig geworden ist Hätte ich Chancen wenn ich vor Gericht gehe ? Bin wirklich ratlos. Sie haben mich regelrecht verasch obwohl ich seit 11 Jahren dabei bin. Wäre eine Klage möglich hätte ich Chancen ? Bin wirklich so traurig

von traum-baby-2012 am 23.12.2022, 00:33



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, ich verstehe das nicht. Ihre Elternzeit hat geendet und dann ist doch zu klaeren, ob Ihr alter Vertrag noch besteht oder nicht. Ich habe nicht verstanden, ob diese aufgehoben worden ist oder nicht. Das müssen Sie klären. Wenn er aufgehoben wurde, haben Sie keine Krankenversicherung mehr und müssen sich familienversichert. Dann gilt das beschäftigungsverbot auch nur für den Minijob. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2022



Antwort auf: Berufsverbot

Verstehe ich nicht... Die Elternzeit ist doch seit 13.11. vorbei. Dein ursprüngliche Vertrag müsste wieder aufgelebt haben. Wie arbeitest du denn jetzt aktuell

von MamaausM2 am 23.12.2022, 08:28



Antwort auf: Berufsverbot

Wenn Du den geänderten Vertrag unterschrieben hast obwohl Du das nicht wolltest, solltest Du Dich über Dich selbst ärgern und nicht über den Arbeitgeber.

von Tigerblume am 23.12.2022, 13:38



Antwort auf: Berufsverbot

Dein Vollzeitvertrag ist doch nicht einfach so nichtig geworden, DU hast doch der Änderung und Auflösung mit deiner Unterschrift zugestimmt. Dafür kann dein Arbeitgeber doch nichts.

von Himbeere2008 am 23.12.2022, 16:23



Antwort auf: Berufsverbot

Du hast also einen neuen Vertrag für TZ bei Firma co.KG abgeschlossen. Hast du denn eine Kündigung für den Vertrag bei Firma eK unterschrieben oder stand im Vertrag für die TZ drin, dass hiermit der Vertrag bei Firma eK automatisch hinfällig/gekündigt wird? Wenn nicht. besteht der Vertrag bei Firma eK ja weiterhin - es wurde nur ein zusätzlicher Vertrag bei Forma co.KG geschlossen. Ein Vertrag wird nicht automatisch hinfällig, weil man eine neuen bei einer anderen Firma unterschreibt. Und eine Kündigung muss schriftlich erfolgen! Sie kann zwar mündlich angekündigt werden - aber ohne Schriftform ist sie nichtig. Gut wäre aber, wenn du dich mit einem Anwalt vor Ort! unterhalten, der dann auch die Verträge einsehen kann und den genauen Wortlaut kennt. Denn darauf wird es vermutlich ankommen und den kann Frau Bader hier im Forum nicht mal eben so auf die Ferne beurteilen.

von cube am 23.12.2022, 17:47



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