Hallo, Folgende Situatuon: Ich bin März 2020 mit meinem ersten Kind Schwanger geworden und bekam sofort Beschäftigungsverbot. Mein ( Vollzeit -) Gehalt habe ich weiterhin erhalten. Am 31.12.20 kam meine Tochter zu Welt und seit dem bin ich in Elternzeit bis einschließlich Dezember 2022. Nun bin ich wieder schwanger und werde ab Januar nicht wieder arbeiten sondern bekomme Beschäftigungsverbot. Bekomme ich das Geld wieder wie bei Kind 1 in Bv? Wegen Gehaltserhöhung hätte ich eigentlich mehr Geld bekommen wenn ich arbeiten würde, oder bekomme ich das Geld was mir zustehen würde als wenn ich kein Bv bekommen hätte, sprich etwas mehr? Vielen Dank
von Agi1231 am 29.11.2022, 21:21