Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

Frage: Berücksichtigung von Freibeträgen und Elternzeit bei Mutterschafts/Elterngeld

MiraMT

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wie wird die Bemessungsgrundlage für Mutterschaftsgeld festgelegt? Insbesondere: 1. Erhöht sich diese durch beim Finanzamt gemeldete zusätzliche Freibeträge wie beispielsweise für Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe? (Habe gehört, beim Elterngeld werden nur Kinderfreibeträge berücksichtigt) 2. Wie wird die Bemessungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld bestimmt wenn erst 2,5 Kalendermonate vor der Schutzfrist wieder in Vollzeit gearbeitet wurde, davor nur in Teilzeit in Elternzeit (Gehalt vor Elternzeit höher als bei Teilzeit in Elternzeit, aber geringer als aktuelles Vollzeitgehalt)? Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Das hat doch nichts mit dem Lohn zu tun 2. Nach dem, was Sie ohne BV bekommen würden Liebe Grüße NB


MiraMT

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, könnten Sie bitte nochmal auf die Frage schauen? Zu 1. Das Nettogehalt hängt aber davon ab und ist dadurch höher Zu 2. Es bestand kein BV sondern Teilzeit in EZ Gruß und vielen Dank


Dojii

Beitrag melden

Das Elterngeld betrachtet erst mal den Bruttobetrag und errechnet dann anhand der gesetzlichen Regelungen des BEEG ein fiktives Netto, um daraus das Elterngeld zu berechnen. Dein tatsächliches Netto auf der Gehaltsabrechnung und wie das zustande gekommen ist spielt bei der Elterngeldberechnung keine Rolle. Es ist wie du schon selbst sagst, es werden nur Kinderfreibeträge berücksichtigt, alle anderen Freibeträge sind aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von vorne rein bewusst ausgeschlossen worden (steht auch so in den Richtlinien zum Elterngeld). Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem Vollzeitgehalt, es spielt keine Rolle, ob davor Elternteilzeit gearbeitet wurde.


MiraMT

Beitrag melden

Weisst du denn, ob die Freibeträge für das "Mutterschaftsnetto" berücksichtigt werden?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...