Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berücksichtigung Steuerklassenwechsels Elterngeld

Frage: Berücksichtigung Steuerklassenwechsels Elterngeld

S. Mielke

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Steuerklassenwechsels und der Berechnung des Elterngeldes. Mein Mann und ich erwarten unser erstes gemeinsames Kind am 26.06.2020. Am 29.06.2019 haben wir geheiratet. Ich habe den Steuerklassenwechsel von der SK IV in die III vor dem 30.11.2019 per Post beantragt, der Antrag soll aber nicht angekommen sein. Mein SB beim Finanzamt hat netterweise letzte Woche einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel ab Juli 2019 vorgenommen. Jetzt möchte bzw. kann jedoch mein Arbeitgeber keine rückwirkende Neuberechnung meines Gehalts und entsprechende Bescheinigung vornehmen, da das Jahr 2019 abgeschlossen sei und die Meldungen für 2019 bereits an das Finanzamt übermittelt worden seien. Da die Elterngeltstelle für die Berechnung des Elterngeldes die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate benötigt, diese jedoch das Nettoentgelt mit SK IV ausweisen, wollte ich mich erkundigen, ob es genügt, wenn ich die Bescheinigung des Finanzamtes zusätzlich einreiche oder ob für die Berechnungen des Elterngeldes ausschließlich meine Lohnabrechnungen herangezogen werden. Ich Danke herzlich im Voraus, S. Mielke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zähen die tatsächlichen Einkünfte. Ich würde aber die Bescheid dazu tun - vllt kann das Finanzamt/ Steuerberater Ihnen eine Bescheinigung erstellen über die Differenz. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Laut Gesetz und den Richtlinien zum Elterngeld gelten ausschließlich die Lohnabrechnungen der 12 Monate und die darauf (zu diesem Zeitpunkt gültigen) ausgewiesenen Steuermerkmale - dein Lohn wurde in dieser Zeit ja auch noch mit diesen Steuermerkmalen versteuert. Leg den Zettel vom Finanzamt aber auf jeden Fall dazu und weise darauf hin, dass die Steuerklasse rückwirkend geändert wurde. Du kannst ja nichts verlieren, aber vielleicht was gewinnen. ;)


Felica

Beitrag melden

Kann mich irren, aber für das EG dürfte der Wechsel auch Ende November zu spät gewesen sein. Wenn ET Ende Juni ist, beginnt der Mutterschutz auf jeden Fall im Mai. Damit fallen Juni und Mai raus beim EG. Damit wäre für das EG April20- Mai19 relevant. Und da wird geschaut welche Steuerklasse überwiegte. Mit Wechsel ab Dezember19 wären das für die 3 nur 5 Monate. Den rückwirkend geht ja nicht. Deshalb wundert mich deine Aussage das die ab Juli19 rückwirkend geändert haben sollen Kann ich mir kaum vorstellen. Ich vermute mal ihr habt den Mutterschutz vergessen zu berücksichtigen. Den die EG Kasse benötigt die 12 Abrechnungen vor Mutterschutz, nicht vor Geburt. Bliebe evtl noch verzicht auf Mutterschutz vor Geburt für Mai.


S. Mielke

Beitrag melden

Danke für die Rückmeldungen! Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse im Jahr der Heirat, frühestens jedoch ab Heiratsdatum, ist möglich und bei mir auch wegen meines Antrages vom Finanzamt durchgeführt worden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, wenn Sie mir folgende Frage beantworten könnten. Wenn ich noch jetzt während des Mutterschutzes (Anfang war 13. März 2013) die Steuerklasse (gültig ab Monat Mai 2013) auf 5 ändere, dass mein Mann dann 3 hat, wird es eine negative Auswirkung auf Elterngeldbetrag und Mutterschaftsgeldbetrag haben? Oder sollten wir noch ...

Hallo Frau Bader, Ich bin mit unserem 2. Kind schwanger und wir haben versäumt die steuerklasse rechtzeitig zu wechseln. Hier die Daten: Geburtstermin 8. 8.2022 Mutterschutz ab 27.6.2022 Steuerklasse gewechselt gültig ab Februar 2022. Für den Monat Juli könnte ich ja auf die Ausklammerung verzichten. Ist es zusätzlich möglich dass ich den S ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...