Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berücksichtigung Steuerklassenwechsels Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Berücksichtigung Steuerklassenwechsels Elterngeld

S. Mielke

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Steuerklassenwechsels und der Berechnung des Elterngeldes. Mein Mann und ich erwarten unser erstes gemeinsames Kind am 26.06.2020. Am 29.06.2019 haben wir geheiratet. Ich habe den Steuerklassenwechsel von der SK IV in die III vor dem 30.11.2019 per Post beantragt, der Antrag soll aber nicht angekommen sein. Mein SB beim Finanzamt hat netterweise letzte Woche einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel ab Juli 2019 vorgenommen. Jetzt möchte bzw. kann jedoch mein Arbeitgeber keine rückwirkende Neuberechnung meines Gehalts und entsprechende Bescheinigung vornehmen, da das Jahr 2019 abgeschlossen sei und die Meldungen für 2019 bereits an das Finanzamt übermittelt worden seien. Da die Elterngeltstelle für die Berechnung des Elterngeldes die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate benötigt, diese jedoch das Nettoentgelt mit SK IV ausweisen, wollte ich mich erkundigen, ob es genügt, wenn ich die Bescheinigung des Finanzamtes zusätzlich einreiche oder ob für die Berechnungen des Elterngeldes ausschließlich meine Lohnabrechnungen herangezogen werden. Ich Danke herzlich im Voraus, S. Mielke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zähen die tatsächlichen Einkünfte. Ich würde aber die Bescheid dazu tun - vllt kann das Finanzamt/ Steuerberater Ihnen eine Bescheinigung erstellen über die Differenz. Liebe Grüße NB


Dojii

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Laut Gesetz und den Richtlinien zum Elterngeld gelten ausschließlich die Lohnabrechnungen der 12 Monate und die darauf (zu diesem Zeitpunkt gültigen) ausgewiesenen Steuermerkmale - dein Lohn wurde in dieser Zeit ja auch noch mit diesen Steuermerkmalen versteuert. Leg den Zettel vom Finanzamt aber auf jeden Fall dazu und weise darauf hin, dass die Steuerklasse rückwirkend geändert wurde. Du kannst ja nichts verlieren, aber vielleicht was gewinnen. ;)


Felica

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Kann mich irren, aber für das EG dürfte der Wechsel auch Ende November zu spät gewesen sein. Wenn ET Ende Juni ist, beginnt der Mutterschutz auf jeden Fall im Mai. Damit fallen Juni und Mai raus beim EG. Damit wäre für das EG April20- Mai19 relevant. Und da wird geschaut welche Steuerklasse überwiegte. Mit Wechsel ab Dezember19 wären das für die 3 nur 5 Monate. Den rückwirkend geht ja nicht. Deshalb wundert mich deine Aussage das die ab Juli19 rückwirkend geändert haben sollen Kann ich mir kaum vorstellen. Ich vermute mal ihr habt den Mutterschutz vergessen zu berücksichtigen. Den die EG Kasse benötigt die 12 Abrechnungen vor Mutterschutz, nicht vor Geburt. Bliebe evtl noch verzicht auf Mutterschutz vor Geburt für Mai.


S. Mielke

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Danke für die Rückmeldungen! Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse im Jahr der Heirat, frühestens jedoch ab Heiratsdatum, ist möglich und bei mir auch wegen meines Antrages vom Finanzamt durchgeführt worden.


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