Mitglied inaktiv
Hallo! Bei einer erneuten Schwangerschaft werden ja bis zu 14 Monate EG Plus ausgeklammert. Werden da eigentlich auch EG Partnerschaftsmonate mit eingerechnet? Dort bekommt man ja auch EG Plus. Vielen Dank! LG Lilly
Hallo, das regelt § 2b BEEG. Es gilt nur für das Elterngeld, dass die hier berechtigte Person bezogen hat. Liebe Grüße NB
Lovie
Ganz aktuell bei mir so gewesen: nein. Es werden max. 14 Monate ausgeklammert, ob du dann im Monat 15-18 (so war es bei uns) noch EG plus als pbm bezogen hast, ist egal. Ich persönlich finde das ja unsinnig, habe ich doch pbm genommen und tz gearbeitet weil das EG in der Zeit einen teil des Lohn"Ausfall" auffing. Hätte es dies nicht gegeben, hätte ich VZ gearbeitet und somit neues, höheres EG.für mein persönliches empfinden entstand mir so ein gewisser nachteil. Logisch wäre mE, die pbm auch auszuklammern, oder das EG plus das während der pbm bezogen wurde, als Gehalt mit zu berechnen. Aber mich fragt ja keiner...
Dojii
Das ist eigentlich schnell erklärt (und meiner Meinung auch sinnig umgesetzt): Es werden 14 Monate ausgeklammert, weil man in den ersten 14 Lebensmonaten (auch) Elterngeld Basis nutzen kann, und diese Basismonate sollen notfalls durch alte Lohnabrechnungen ersetzt werden. Wenn in den ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld Plus bezogen wird, dann ist das schlichtweg Zufall, denn rechtlich sollen nur die Monate ersetzt werden, in denen man das Basiselterngeld nutzen könnte. Das hat also nichts mit dem Elterngeld Plus als Solches zu tun.
Mitglied inaktiv
Es wird jeder Monat mit Elterngeldbezug bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ausgeklammert (egal ob Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonusmonate). Wenn die Partnerschaftsmonate vor dem 15. Lebensmonat lagen, werden sie also ausgeklammert, danach nicht mehr.
Mitglied inaktiv
@Lovie: Das war nicht meine Frage, denn unsere Partnerschaftsmonate liegen eben zumindest teilweise in den ersten 14 LM. @Silene: Danke, das beantwortet die Frage. LG Lilly
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