Milli87
Liebe Frau Bader, Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag dieser läuft am 22.2.2013 aus und am 29.1.13 Ist der Geburtstermin meines Kindes. Wie verhält es sich in solch einem Fall von wem bekomme ich dann mein Geld, den Elterngeld gibt es ja erst acht Wochen nach der Geburt des Kindes, sprich wenn der Mutterschutz nach der Geburt zu Ende ist. Habe ich nur Anspruch auf die 13€ der Krankenkasse pro Tag, davon kann man ja nicht leben.......oder stockt die Krankenkasse dann mein Geld auf so das ich auf den Betrag meines normalen Gehaltes komme? Für eine Antwort wäre ich shr dankbar. Liebe Grüße und vieln dank schonmal
Hallo, da der Arbeitsvertrag während des Mutterschutzes ausläuft, übernimmt die Krankenkasse auch den Anteil des Arbeitgebers. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Du bekommst bis zum Vertragsende die 13 Euro und den Zuschuss vom AG. Zusammen kommst dann ca auf dein normales Nettogehalt. Ab dem 23.2. übernimmt die KK auch den Anteil vom AG, weil dein Vertrag IM Mutterschutz ausläuft. Dies aber nur bis zur Höhe des Krankengeldes. Es kann sein, dass du daher schon während des Mutterschutzes etwas Elterngeld bekommst. Gruß Sabine
Milli87
Hi Sabine, Und wie hoch soll dann dieser Betrag vom Krankengeld sein? Bzw woran wird das fest gemacht? Danke für deine Antwort.
Mitglied inaktiv
... kannst Du Dir hier ausrechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php LG Sabine
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