Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage und Fristen für erneuten Mutterschutz

Frage: Berechnungsgrundlage und Fristen für erneuten Mutterschutz

keinnamemehrfrei

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger was noch während der Elternzeit des ersten geboren werden wird. Jetzt kann ich ja meine Elternzeit vorzeitig beenden um neuen Mutterschaftszeitanspruch geltend zu machen. Ihre Antwort zu dem Thema kenne ich grundsätzlich, aber zwei Fragen bleiben bislang offen: 1. gibt es eine Frist bis zu der ich den neuen Mutterschutz beantragt haben muss bzw. die erste Elternzeit beendet haben muss? Ich traue mich nämlich nicht dies jetzt schon zu tun da ich erst in der 21. SSW bin. Wenn ich jetzt die Elternzeit kündige und es gibt noch schwere Komplikationen, dann habe ich ja eine Dienstverpflichtung (aber keinen kita-Platz für den ersten). 2. wonach wird der Anteil vom Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers berechnet? Ist es pauschal das gleiche wie damals? Mein Geld damals setzte sich aus dem reinen Gehalt plus Zulagen (Intensiv-, Schichtzulagen usw). Das reine Gehalt hat sich im letzten Jahr im Betrieb erhöht. Wird das berücksichtigt oder nicht? Ich hoffe sie können mir diese recht individuellen Fragen beantworten. Die Frage richtet sich gern auch an die anderen fleißigen Bienchen hier im Forum ;-) Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

1) Nein, es gibt keine Frist, da das BEEG aber oft die Frist von 7 Wochen verwendet, würde ich die auch bei der Elternzeitunterbrechung nutzen. 2) Ich mein, es wird wegen der Schichtzulagen der Berechnungszeitraum von damals herangezogen. Allerdings sollte die Erhöhung des Grundgehaltes berücksichtigt sein, weil die Erhöhung ja nicht nur verrübergehend ist. (bin auf andere Antworten gespannt) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, für die Berechnung des AG-Anteil an der Vergütung im Mutterschutz, ist da nur das durchschnittliche Festgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich, oder fließen in diesem Zeitraum gezahlte Provisionen, Boni etc mit ein? Bsp. Wenn im Zeitraum der 3 Monate vor Mutterschutz Jahresende war, hat man ja vielleicht noch Weihnachtsgeld und Bonus be ...

Sehr geehrte Frau Bader, 4 Wochen vor meinem (2.) Mutterschutz wandelt sich meine in Elternzeit (EZ) durchgeführte Teilzeitbeschäftigung (TZ) in die noch vor EZ bestandene Vollzeitbeschäftigung (VZ) um. Diese 4 Wochen verteilen sich auf 2 Kalendermonate. (VZ wieder ab 19.8.13. // der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt am 14.9.13.) 1. Won ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...