Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage und Fristen für erneuten Mutterschutz

Frage: Berechnungsgrundlage und Fristen für erneuten Mutterschutz

keinnamemehrfrei

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger was noch während der Elternzeit des ersten geboren werden wird. Jetzt kann ich ja meine Elternzeit vorzeitig beenden um neuen Mutterschaftszeitanspruch geltend zu machen. Ihre Antwort zu dem Thema kenne ich grundsätzlich, aber zwei Fragen bleiben bislang offen: 1. gibt es eine Frist bis zu der ich den neuen Mutterschutz beantragt haben muss bzw. die erste Elternzeit beendet haben muss? Ich traue mich nämlich nicht dies jetzt schon zu tun da ich erst in der 21. SSW bin. Wenn ich jetzt die Elternzeit kündige und es gibt noch schwere Komplikationen, dann habe ich ja eine Dienstverpflichtung (aber keinen kita-Platz für den ersten). 2. wonach wird der Anteil vom Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers berechnet? Ist es pauschal das gleiche wie damals? Mein Geld damals setzte sich aus dem reinen Gehalt plus Zulagen (Intensiv-, Schichtzulagen usw). Das reine Gehalt hat sich im letzten Jahr im Betrieb erhöht. Wird das berücksichtigt oder nicht? Ich hoffe sie können mir diese recht individuellen Fragen beantworten. Die Frage richtet sich gern auch an die anderen fleißigen Bienchen hier im Forum ;-) Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

1) Nein, es gibt keine Frist, da das BEEG aber oft die Frist von 7 Wochen verwendet, würde ich die auch bei der Elternzeitunterbrechung nutzen. 2) Ich mein, es wird wegen der Schichtzulagen der Berechnungszeitraum von damals herangezogen. Allerdings sollte die Erhöhung des Grundgehaltes berücksichtigt sein, weil die Erhöhung ja nicht nur verrübergehend ist. (bin auf andere Antworten gespannt) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, für die Berechnung des AG-Anteil an der Vergütung im Mutterschutz, ist da nur das durchschnittliche Festgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich, oder fließen in diesem Zeitraum gezahlte Provisionen, Boni etc mit ein? Bsp. Wenn im Zeitraum der 3 Monate vor Mutterschutz Jahresende war, hat man ja vielleicht noch Weihnachtsgeld und Bonus be ...

Sehr geehrte Frau Bader, 4 Wochen vor meinem (2.) Mutterschutz wandelt sich meine in Elternzeit (EZ) durchgeführte Teilzeitbeschäftigung (TZ) in die noch vor EZ bestandene Vollzeitbeschäftigung (VZ) um. Diese 4 Wochen verteilen sich auf 2 Kalendermonate. (VZ wieder ab 19.8.13. // der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt am 14.9.13.) 1. Won ...

Hallo Frau Bader,  ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25).   Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...