Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes/dem Arbeitgeberzuschuss für mein 2. Kind. Mein erstes Kind ist im Februar 2018 geboren und ich befinde mich bei meinem Hauptarbeitgeber in Elternzeit. Mein zweites Kind wird Ende Oktober 2019 erwartet, der Mutterschutz beginnt am 17.9.2019. Ich habe bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft meinem Hauptarbeitgeber auch mitgeteilt, dass ich die Elternzeit mit Beginn des erneuten Mutterschutzes vorzeitig beenden will. So müsste ich wieder Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie zur Geburt des ersten Kindes haben, wenn ich alles richtig verstehe? Nun habe ich aber mit Einverständniss meines Hauptarbeitgebers seit Juni 2019 eine Teilzeitbeschäftigung (50%) in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen. Meine Fragen wären: 1. muss mein Teilzeitarbeitgeber auch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für mich zahlen? Und würde ich dann insgesamt 50% mehr Zuschuss als für das erste Kind bekommen? 2. Oder bekomme ich von meinem Hauptarbeitgeber gar keinen Zuschuss mehr, weil ich ja nun die letzten 3 Monate vor der Geburt bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet habe? 3. Kommt es in dem Fall darauf an, ob das Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis vor dem Mutterschutz endet oder nur unterbrochen wird? Ich hoffe die Fragen sind einigermaßen verständlich. Im Moment frage ich mich vor allem, ob es für mich finanziell einen Unterschied macht, wenn ich das Teilzeit-Arbeitsverhältnis vor dem erneuten Mutterschutz beende oder nur unterbreche. Vielen Dank! Ann-Sophie
von Ann-Sophie am 08.08.2019, 11:29