Berechnung Mutterschaftgeld nach Teilzeit in Elternzeit bei anderem Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftgeld nach Teilzeit in Elternzeit bei anderem Arbeitgeber

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes/dem Arbeitgeberzuschuss für mein 2. Kind. Mein erstes Kind ist im Februar 2018 geboren und ich befinde mich bei meinem Hauptarbeitgeber in Elternzeit. Mein zweites Kind wird Ende Oktober 2019 erwartet, der Mutterschutz beginnt am 17.9.2019. Ich habe bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft meinem Hauptarbeitgeber auch mitgeteilt, dass ich die Elternzeit mit Beginn des erneuten Mutterschutzes vorzeitig beenden will. So müsste ich wieder Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie zur Geburt des ersten Kindes haben, wenn ich alles richtig verstehe? Nun habe ich aber mit Einverständniss meines Hauptarbeitgebers seit Juni 2019 eine Teilzeitbeschäftigung (50%) in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen. Meine Fragen wären: 1. muss mein Teilzeitarbeitgeber auch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für mich zahlen? Und würde ich dann insgesamt 50% mehr Zuschuss als für das erste Kind bekommen? 2. Oder bekomme ich von meinem Hauptarbeitgeber gar keinen Zuschuss mehr, weil ich ja nun die letzten 3 Monate vor der Geburt bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet habe? 3. Kommt es in dem Fall darauf an, ob das Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis vor dem Mutterschutz endet oder nur unterbrochen wird? Ich hoffe die Fragen sind einigermaßen verständlich. Im Moment frage ich mich vor allem, ob es für mich finanziell einen Unterschied macht, wenn ich das Teilzeit-Arbeitsverhältnis vor dem erneuten Mutterschutz beende oder nur unterbreche. Vielen Dank! Ann-Sophie

von Ann-Sophie am 08.08.2019, 11:29



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftgeld nach Teilzeit in Elternzeit bei anderem Arbeitgeber

Hallo, 1. Die TZ für die EZ endet ja, da die EZ endet.Also nein 2. Doch, MG VZ vom AG alt 3. Ja. Aber nach Ihrer Schildeung haben Sie ja den 50 % in der EZ ausgeübt. Sie können ja nicht 150 % arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2019



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftgeld nach Teilzeit in Elternzeit bei anderem Arbeitgeber

Kommt drauf an ob Tz auf EZ befristet oder unbefristet. Allerdings kannst höchstens für 45 Wochenstunden Mutterschaftsgeld bekomme , mehr darf man nämlich nicht arbeiten. Wenn dein eigentlicher AG also dir Mutterschaftsgeld für 40 Std die Woche zahlt, darf der TZ bei unbefristeten Vertrag nur noch für höchstens 5 Std. Den mehr dürftest du ja wie gesagt auch nicht arbeiten. Da du ja sicherlich das OK vom AG hast woanders in der EZ zu arbeiten müssen die beiden sich jetzt einigen. Ist der Verttag auf die EZ befristet ist der TZ-Arbeitgeber aber eh raus. Den mit Beginn Mutterschutz und deiner Beendigung der EZ, lebt dein VZ- Vertrag wieder auf, die EZ endet.

von Felica am 08.08.2019, 12:15



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