DortmundLady124
Guten Tag, meines Wissens nach berechnet sich ja das Gehalt, das man während dem BV bezieht, auf die 13 Wochen vor dem Monat, in dem die Schwangerschaft eintritt. Wie ist es jedoch, wenn man in einem der drei Monate Urlaub hatte (also zum Beispiel 4 Wochen). Dadurch würde sich ja das Gehalt stark verringern, wenn man wie in meinem Fall Schichtzulagen erhält. Vielen Dank
Hallo, die Zulagen sind ungeschmälert zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
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