Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Urlaub und Beantragung Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Urlaub und Beantragung Elternzeit

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Hallo Frau Bader, mein Entbindungstermin rückt näher und ich möchte den Brief an meinen Arbeitgeber vorbereiten, in dem ich ihn über die Geburt informiere und Elternzeit beantrage. Dazu ein paar Fragen: 1) Der errechneter Entbindungstermin ist der 01.12., wenn alles normal läuft (ein Kind, keine Frühgeburt), bis zu welchen Datum geht dann der Mutterschutz mindestens? Bis einschließlich 09.03. oder 10.03.? Wird der Tag der Geburt zu den 8 Wochen hinzugerechnet oder beginnen die 8 Wochen erst am folgenden Tag? 2) Ich habe noch 24 Tage Resturlaub aus 2005, den ich im Anschluß an den Mutterschutz nehmen möchte, auch um nochmal Gehalt und Urlaubsgeld zu beziehen. Kann mein Chef das verhindern oder muß er das akzeptieren? Direkt im Anschluß an den Urlaub möchte ich für 2 Jahre in Elternzeit gehen. 3) Durch den Mutterschutz und den darauffolgenden Urlaub würden mir doch nochmal einige Tage Urlaubsanspruch aus 2006 entstehen (pro Monat 2,5 Tage), kann ich den auch gleich noch dranhängen oder muß ich den wirklich bis nach der Elternzeit aufsparen? Dann ist die Firma wahrscheinlich pleite... Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. LG Kadiya


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der gleichlautende Wochentag der Geburt ist der letzte freie Tag 2. Es muss wichtige betriebliche Gründe zur Ablehnung geben, das ist relativ ausgeschlossen 3. Der Urlaub kann in dem JAhr genommen werden, in dem er entsteht. Gruß, NB


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