Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist am 02.08.20 auf die Welt gekommen.
Der Vater würde gerne nunmehr für den 2. Lebensmonat (02.09 - 01.10.) Elternzeit nehmen.
Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit eigentlich beim Chef angemeldet werden.
Diese Frist kann allerdings nicht mehr eingehalten werden.
Nach Rücksprache mit dem Chef geht dies aber trotz dessen in Ordnung.
Birgt dies trotz ok vom Chef gefahren wenn die 7-Wochen Vorankündigung nicht eingehalten wird?
Vielen Dank und mfg
von
lieschen92
am 19.08.2020, 13:08
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit Vater
Hallo,
wenn der Arbeitgeber einverstanden ist und dies auch beweisbar ist, also am besten schriftlich, ist es kein Problem. Er muss aber berücksichtigen, dass er, um Elterngeld zu erhalten, noch mindestens einen weiteren Lebensmonate nehmen muss.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2020
Antwort auf:
Beantragung Elternzeit Vater
Solange er die Bestätigung schriftlich vom Chef bekommt, ist das ok. Dann hat er was als Beweis in der Hand.
Die 7 Wochen sind nur ein gesetzlicher Puffer für den Arbeitgeberseite. Wenn der den nicht braucht, ist das auch ok.
Bedenke aber, dass für einen Monat Elternzeit kein Elterngeld gezahlt werden kann, das gibt es erst ab zwei Monaten Elternzeit.
von
Dojii
am 19.08.2020, 16:02